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Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) nicht Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Mehr als ein Streit über die Abkürzung, eine Ansichtssache von Ing. Martin Litschauer

© Ing. Martin Litschauer
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In Österreich werden Kraft-Wärme-Kopplungen über das Ökostromgesetz finanziell unterstützt, selbst dann, wenn sie mit fossilen Energieträgern, wie zum Beispiel Erdgas betrieben werden. Dies ist aus mehreren Punkten falsch.

Falsche Bezeichnung

Der Begriff Kraft-Wärme-Kopplung ist falsch benutzt, da in den Kraftwerken nicht Strom (Kraft) in Wärme, sondern Wärme in Strom umgesetzt wird. Die Physikalische Betrachtung macht klar, dass es bei der Stromgewinnung aus Wärme daher Wärme-Kraft-Kopplung heißen muss. Es geht ja darum welche Energieform in welche Energieform gewandelt wird und damit ist die Quelle (Wärme) als erstes anzuführen.

Es mag sein, dass sich die Begriff KWK in Deutschland und in Österreich eingebürgt hat, das macht ihn aber deshalb nicht richtig. In der Schweiz hat man offenbar doch einen einderen und damit klaren Zugang, dort heißt der Fachverband auch WKK-Fachverband.

Falscher Betrieb

Oft werden die sogenannten KWK-Anlagen auch nach der Stromnachfrage betrieben, wird mehr Strom angefordert wird die Leistung erhöht, egal ob die Abwärme genutzt werden kann oder nicht. Diese Betriebspraxis ist abzulehen, weil dadurch die Gesamtwirkungsgrad fällt.

Die Stromproduktion soll von der benötigten Wärme abhängig und damit ein Abfallprodukt sein. Im Winter ergibt sich durch einen solchen Betrieb automatisch eine höhere Stromproduktion, welche von zum Beispiel Wärmepumpen genutzt werden kann. Eine solche Betriebspraxis würde die Bezeichnung Wärme-Kraft-Kopplung auch unterstreichen.

Keine Ökostrom-Gelder für fossile Kraftwerke!

Über die Zählpunktpauschale (siehe Ökostromgesetz) werden zur Zeit in Österreich auch Finanzmittel eingehoben, welche als KWK-Zuschlag ausbezahlt werden. Mit diesen Geldern werden auch Kraftwerke unterstützt, welche mit Erdöl, Erdgas oder Kohle betrieben werden. Eine solche Vorgangsweise ist abzulehen, weil dem Konsumeten über die Bezeichung auf der Stromrechnung vorgegaukelt wird, dass die Gelder für Ökostrom verwendet werden. Dies stimmt damit nur zum Teil und deshalb sollten die KWK-Zuschläge nicht über den gleichen Titel abgerechnet werden. Nach meiner Meinung sind diese Gelder zu teilen und getrennt abzurechnen. Ich bin auch der Meinung, dass Stromkunden mit einem Strombezug mit 100% Erneuerbarer Energie von den Aufwendungen für fossile KWK-Anlagen befreit werden müssen. Im Bereich der Erneuerbaren Energie können Wärme-Kraft-Kopplungen ja über die Einspeiseregelung für Ökostrom betrieben werden und eindeutig zugeordnet werden.



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