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Freispruch!

Es scheint, dass am Schluss nun doch die Gerechtigkeit siegt

Heute wurden alle angeklagten Tierschützer frei gesprochen. Ein positiver Ausgang des Prozesses in Wiener Neustadt. Die Tierschützer wurden sogar im Justizministerium empfangen, wie zu hören war. Freispruch beim Tierschutzprozess- was will man mehr? Es ist noch nicht ganz zu Ende, die Tierschützer müssen erst vom Staat entsprechend entschädigt werden.

Dennoch: der § 278a ist und bleibt, so wie er jetzt in Kraft ist, ein Skandal für die Demokratie.
Attac schreibt in einer Presseaussendung : "Der § 278a darf nicht als Gesinnungsparagraph für die Kriminalisierung politischer Aktivisten eingesetzt werden. Auch nach dem Urteil bleibt es ein demokratiepolitischer Skandal, dass legale NGO-typische Aktivitäten im Rahmen des Paragraphen 278a ins Visier der Justiz geraten können. Die bestehenden Ungenauigkeiten der Formulierungen müssen so rasch wie möglich korrigiert werden, damit NGOs und Journalisten vor einer missbräuchlichen Anwendung geschützt werden. Der Gummiparagraph 278a darf nicht als Gesinnungsparagraph für die Kriminalisierung politischer Aktivistinnen und Aktivisten eingesetzt werden.’

Attac kritisiert, dass die geplante Erweiterung der Paragraphen 278ff durch das Terrorismuspräventionsgesetz zwar aufgeschoben wurde, aber nur auf Eis liegt. Wenn sie umgesetzt werden würde, kämen nicht mehr "nur" NGOs in die Schusslinie der Paragraphen 278ff, sondern erstmals auch JournalistInnen. ‘Der Schutz vor Terrorismus darf nicht zu einem Abbau demokratischer Grundwerte führen’, fordert Attac Geschäftsführer Wilhelm Zwirner.

Alles was passiert ist, muss restlos aufgeklärt werden. Politisch aktive Menschen und Gruppen dürfen nicht verfolgt und schon gar nicht, so wie beim Tierschutzprozess passiert, in Haft genommen werden. Dem ist nichts hinzuzufügen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /