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Solarstrom erreicht in Deutschland nach einem Jahr bereits die 2%-Marke

Summe der installierten Leistung hat sich in einem Jahr verdoppelt

Bereits 20 Jahre gibt es in Deutschland das Gesetz zur Einspeisung von Ökostrom in das öffentliche Stromnetz. Die Bekanntmachung des Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) erfolgte am 7. Dezember 1990. Im Jahr 2000 wurde das StrEG durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst. Mit Ende 2009 betrug der Anteil des Solarstroms am deutschen Bruttostromverbrauch exakt ein Prozent. Nur ein Jahr später erreicht der Solarstrom Ende 2010 bereits die 2%-Marke. Die Summe der installierten Leistung hat sich in einem Jahr von 10 GWp auf knapp 20 GWp erhöht und sich somit verdoppelt. Insgesamt wurden in diesem Jahr rund 13 Milliarden Kilowattstunden in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Somit nimmt die Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen eine immer größere Rolle im deutschen Energiemix ein. Die jährlichen Wachstumsraten liegen unverändert über 60%, so dass bereits im Jahr 2020 der Anteil des Solarstroms an der Bruttostromerzeugung bei über 10% liegen wird. Rechnet man den 2%-Anteil auf den österreichischen Bruttostromverbrauch von rund 70 Milliarden Kilowattstunden um, dann läge der Anteil des Solarstroms in Österreich bei 20%. Die österreichische Energiepolitik hat aber dieses Potential nicht genutzt. Daher liegt der Anteil des Solarstroms in Österreich bei rund 0,1%.

Quellen:
http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xbcr/eeg_kwk/2010_10_15_Foliensatz_zur_Veroeffentlichung_final.pdf

http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/mspowerpoint/ee_in_deutschland_graf_tab_2009.ppt

GastautorIn: Rupert Haslinger für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /