„Nach dem Sicherheitspolizeigesetz eingeschleust worden“

Richter Hans Barwitzius über verdeckte Ermittler und ihre Grenzen. TEIL 2 der Reportage (Teil 1 ist am Ende der Seite verlinkt)

Gab es eine Bewilligung zum Einschleusen einer Polizistin mit falschen Dokumenten in eine Tierschützer-NGO? Und was darf eine solche verdeckte Ermittlerin eigentlich?

Ich telefoniere mit Staatsanwalt Mag. Erich Habitzl, dem Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und frage, ob seine Staatsanwaltschaft diese verdeckte Ermittlung angeordnet hat. Habitzl sagt, er darf nichts sagen, laut Erlass des Innenministeriums sei ab Beginn eines Hauptverfahrens die Medienstelle des Gerichts zuständig.

Am Landesgericht Wiener Neustadt erreiche ich kurz darauf Richter Mag. Hans Barwitzius, den Leiter der Medienstelle des Gerichts. Er teilt mit, es habe für diese verdeckte Ermittlung (VE) keinerlei Anordnung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht gegeben, diese VE sei nämlich nicht nach der Strafprozessordnung erfolgt, sondern nach dem Sicherheitspolizeigesetz, um Gefahren abzuwehren. Da brauche man keine Anordnung des Gerichts mehr.

Nichts rausgekommen

Ich frage nun, warum der Ex-Leiter der ‘SOKO Kleider’, Erich Zwettler, am 28.7.2010 als Zeuge unter Eid gesagt hat, die verdeckte Ermittlung sei bereits Ende 2007 ergebnislos eingestellt worden, obwohl von verschiedenen Seiten kolportiert wird, diese ‘Frau Durand’ habe bis Mitte 2008 im VGT als ‘Spitzel’ gearbeitet. ‘Dazu kann ich nichts sagen’, antwortet Richter Barwitzius, ‘meines Wissens sind die Ermittlungsergebnisse der Polizistin nicht in den Gerichtsakt eingeflossen’. ‘Da ist nichts rausgekommen für den Gerichtsakt?’, frage ich. ‘Das ist meine Information, ja’, sagt Barwitzius.

‘Nun gibt es ja Berichte, dass diese Polizistin als verdeckte Ermittlerin intensiv an genau jenen Taten beteiligt war, die den Angeklagten im Prozess vorgeworfen werden’, wundere ich mich. ‘Dazu kann ich nichts sagen, das weiß ich nicht’, erwidert Barwitzius. ‘Kennen Sie als Mediensprecher eigentlich die Observationsprotokolle der SOKO’, frage ich. ‘Nein, die kenne ich nicht’, antwortet der Richter.

Beteiligung an Straftaten?

Doch ich will es genau wissen: ‘Ganz allgemein gefragt, darf eine verdeckte Ermittlerin eigentlich an Straftaten teilnehmen?’ Richter Barwitzius reagiert etwas unwirsch: ‘Solche allgemeinen Sachen brauchen wir da nicht diskutieren.’

‘Darf ein verdeckter Ermittler dazu auffordern, konspirativ zu agieren, Codewörter zu verwenden, Computer zu verschlüsseln?’, hake ich nochmals nach. ‘Das wird sich im Verfahren zeigen’, sagt Barwitzius. ‘Nein, ganz allgemein, ist das generell erlaubt?’, frage ich, bekomme aber keine klare Antwort.

Zumindest erfahre ich, dass strafrechtlich relevante Handlungen, also etwa das Einschlagen einer Schaufensterscheibe, von einem eingeschleusten Polizisten nicht gemacht werden dürfen. Aber das war nicht schwer zu erraten. Ob er sich hingegen an Verwaltungsdelikten beteiligen darf, kann mir Barwitzius nicht sagen.

Um zu erfahren, was eine eingeschleuste Polizistin nun wirklich darf, wende ich mich als nächstes direkt an die ‘SOKO Kleider’. Siehe Fortsetzung.



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Weitere Infos: Linktipp: Gerd Maiers Homepage - www.gerdmaier.com
GastautorIn: Gerd Maier für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /