Polizeispitzel in lästigen NGOs?

Darf die Exekutive auf eigene Faust, ohne gerichtliche Anordnung, Polizisten mit gefälschter Identität in NGOs einschleusen?

Mitte November wurde bekannt, dass die Wiener Exekutive eine Polizistin über 14 Monate lang als Spitzel bei einer Tierschutzorganisation eingeschleust hat. Die rechtliche Grundlage für diese verdeckte Ermittlung ist höchst zweifelhaft, was bedeuten könnte, dass die Polizei österreichisches Recht gebrochen hat.

Nebenbei stellt sich auch die Frage, ob es zu einer korrekten Amtshandlung einer verdeckten Ermittlerin gehört, mit Zielpersonen ins Bett zu gehen, um auf diese Weise Auskünfte herauszupressen. Und schließlich wurde kürzlich die Frage aufgeworfen, ob ein ranghoher Jurist und Kriminalist vor Gericht unter Eid die Wahrheit, nun ja, sagen wir einmal, eher flexibel formuliert hat, weil es sich um für die Polizei unangenehme Tatsachen handelte.

„Kriminelle Umweltschützer“

Dieser Fall ist deshalb so brisant, weil er modellhaft aufzeigt, was Sicherheitsbehörden anscheinend dürfen oder zu dürfen glauben. Die Umweltbewegung muss sich fragen, ob in Zukunft auch andere unbequeme NGOs von Spitzeln unterwandert werden, beispielsweise Gentechnik- und Atomkraftgegner. Die merkwürdige Anklage von NGO-Mitgliedern als kriminelle Organisation nach § 278a wirft die Frage auf, ob Gentechnik- oder Nuklearkonzerne mit guten Beziehungen ins Innenressort im In- oder Ausland künftig veranlassen könnten, dass man unter besorgten Bürgern ‘kriminelle Organisationen’ wittert. Hätte es 1984 bereits die heutige Gesetzeslage gegeben, wären die Umweltschützer, denen wir den Nationalpark Donauauen verdanken, womöglich auch als konspirative ‘kriminelle Organisation’ verfolgt worden, weil sie den Kraftwerksfirmen wirtschaftlichen Schaden zufügten?

Es gibt Gründe genug, sich die aktuellen Ereignisse in einer mehrteiligen Reportage genauer anzusehen.

Speicheldiebstahl

In ihrem Ausweis stand der Name ‘Danielle Durant’. Tatsächlich waren aber alle ihre Dokumente Fälschungen, die im Auftrag des Innenressorts hergestellt wurden. Die angebliche Wohnadresse in der Steiermark lässt, wie Journalisten inzwischen herausfanden, eine Querverbindung zu ihrem ‘Führungsoffizier’ Stefan Wappel erkennen, der im Bundeskriminalamt verdeckte Ermittlungen betreut.

‘Frau Durand’ kontaktierte im Mai 2007 den ‘Verein gegen Tierfabriken’ (VGT), der sich gegen Tierquälerei und für Tierrechte einsetzt. Sie schien bald eine der engagiertesten Aktivistinnen zu sein. Bereits im Juni 2007 nahm ‘Frau Durand’, wie man heute weiß, die Trinkflasche einer anderen Aktivistin mit und übergab sie später Polizeikräften, damit die Speichel-DNA der Tierschützerin ausgewertet werden konnte.

Die verdeckte Ermittlerin nahm an sämtlichen Aktionen der NGO teil, etwa im August 2007 an einer Tiertransport-Blockade und im Herbst 2007 an Jagdstörungen. Journalisten berichten, dass ausgerechnet die eingeschleuste Polizistin dazu aufrief, Codewörter zu verwenden und die Computer zu verschlüsseln. Genau diese Handlungen werden nun vor Gericht als Beweis angeführt, dass es sich bei zwei NGOs um eine konspirative ‘kriminelle Vereinigung’ handle, deren Zentrale im Büro des VGT angesiedelt sei.

Eine gelöschte Identität

Nach etwa 14 Monaten engagierter Mitarbeit behauptete die ‘Spionin’ Mitte 2008 (also bereits nach der Verhaftung diverser Tierschützer im Mai), ihr Studium in Frankreich fortsetzen zu wollen. Sie verschwand, einige letzte Mails versiegten bald. Ihre Identität und ihre Sozialversicherungsnummer wurden amtlich gelöscht.

Die derzeit vor Gericht wegen ‘Gründung einer kriminellen Vereinigung’ angeklagten Tierschützer erfuhren erst Mitte November 2010 durch ein ihnen zugespieltes Dokument, dass ‘Frau Durant’ eine Polizistin war, die im Auftrag der ‘Sonderkommission (SOKO) Kleider’ in die NGO eingeschleust wurde. Ihr realer Name wird von der Polizei vorerst noch immer geheim gehalten.

Die Polizistin agierte wie erwähnt bis Mitte 2008. Brisant ist in diesem Zusammenhang folgendes: Am 1. Januar 2008 trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, der zufolge jegliche auf konkrete Personen gerichtete verdeckte Ermittlung (VE) nach der Strafprozessordnung §133 (1) ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft bewilligt werden muss. Dass es im Fall der ‘Durand-Polizistin’ keine solche Bewilligung gab, bestätigte mir das Landesgericht Wiener Neustadt.

Wann endete die VE?

Merkwürdig ist in diesem Zusammenhang eine unter Eid am 28.7.2010 getätigte Aussage des Leiters der ‘SOKO Kleider’, Erich Zwettler, als Zeuge vor Gericht (Quelle: www.tierschutzprozess.at). Zwettler habe demnach mitgeteilt, es habe eine verdeckte Ermittlung gegeben, diese sei jedoch Ende 2007 (!) eingestellt worden. Auf die Frage, warum die ans Gericht übermittelten Polizeiakten nichts über diese verdeckte Ermittlung aussagen, habe Zwettler geantwortet, die verdeckte Ermittlung sei ergebnislos (!) gewesen, ihre Ergebnisse seien irrelevant.

Erich Zwettler sollte es eigentlich genau wissen. Der Jurist wechselte 1991 von der Polizei zur Gruppe Staatspolizeilicher Dienst im Innenministerium, war später in der Sondereinheit zur Bekämpfung des Terrorismus tätig und leitete von 2002 bis 2009 im Bundeskriminalamt die Abteilung ‘Ermittlungen, Allgemeine und Organisierte Kriminalität’. Es mag verwundern, dass ausgerechnet er in diesem Kontext ab 2007 auch die ‘SOKO Kleider’ leitete, die sich gegen NGOs richtete. Seiner Karriere haben diese teuren, bisher anscheinend ergebnislosen Ermittlungen jedenfalls nicht geschadet: Anfang 2010 übernahm der 46-jährige Erich Zwettler die Leitung des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, also der Fusion aus Staatspolizei und Sicherheitsdirektion.

14 irrelevante Monate?

Was besagen Zwettlers Aussagen nun über den teuren, mehr als 14 Monate dauernden Einsatz der eingeschleusten Polizistin? Bedeuten ihre laut Zwettler ‘irrelevanten Ergebnisse’, dass die Dame 14 Monate lang nichts strafrechtlich Relevantes gesehen hat? Und warum nennt Zwettler unter Eid das Jahresende 2007 als ‘Ende der verdeckten Ermittlung’? Ist es ein Zufall, dass mit 1. Januar 2008 eine Anweisung durch die Staatsanwaltschaft nötig wurde, die hier nicht vorlag?

Der Nationalratsabgeordnete Peter Pilz schreibt auf seiner Webseite (www.peterpilz.at), die SOKO habe am 18.12.2007 dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit mitgeteilt, dass es bis dahin eine ‘Absprache’ mit der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegeben habe. Es sei ‘mit dem Landesgericht Wiener Neustadt akkordiert’, berichtete die SOKO laut Pilz, dass der VE-Einsatz, der ab 1.1.2008 genehmigungspflichtig sei, fortgesetzt werden soll und man eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft einholen werde.

Im nächsten Teil der Reportage werden wir erfahren, dass diese Genehmigung nie erteilt wurde. Die unter Eid getätigte Aussage von Erich Zwettler bleibt also höchst unklar.



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Weitere Infos: Linktipp: Gerd Maiers Homepage - www.gerdmaier.com
GastautorIn: Gerd Maier für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /