© Global2000 www.global2000.at
© Global2000 www.global2000.at

GLOBAL 2000 warnt: EU-Kommission plant Kuhhandel mit Gentech-Industrie

EU soll ‚nicht zugelassene’ GMO in Futtermitteln tolerieren, Industrie bietet dafür Nachweismöglichkeit - Minister Stöger muss bestehende Nulltoleranz verteidigen!

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bewertet den diese Woche bekannt gewordenen Gesetzesentwurf, mit dem die EU-Kommission die bisher geltende Nulltoleranz für in der EU ‘nicht zugelassene’ gentechnisch veränderte Organismen (GMO) in Futtermitteln kippen will, als "riskanten Kuhhandel". Denn die EU-Kommission ist damit bereit, nicht zugelassene – und daher verbotene - Gentech-Pflanzen jeweils bis zu einem Wert von 0,1 Prozent in Futtermitteln zu tolerieren, wenn im Gegenzug die Gentech-Industrie die Nachweissysteme für diese Gentech-Pflanzen bei der EU-Kommission hinterlegt. ‘Dieser riskante Kuhhandel ist das Eingeständnis, dass den nationalen Behörden und der EU- Kommission, die Kontrolle über die Gentechnik entglitten ist. Denn 'nicht zugelassene' Gentech-Produkte werden ja in den meisten Fällen deshalb nicht nachgewiesen, weil die Prüfer gar nicht wissen können, wonach sie suchen. Der Entwurf ist nun der Versuch, den offensichtlich unkontrollierbaren und illegalen Gentech-Kontaminationen ein legales Mascherl zu verleihen, gleichsam unter dem Motto: was wir jetzt finden können, darf auch drin sein’, kritisiert Werner Müller, Gentechnik-Experte bei GLOBAL 2000.

Der Kommissionsvorschlag wird voraussichtlich am 15. November von den Mitgliedstaaten beraten. "Minister Stöger muss gegen den Entwurf der Kommission stimmen und die seit 15 Jahren bestehende Nulltoleranz gegen die Kontamination von Futtermitteln mit ‚nicht zugelassenen’ GMO verteidigen’, fordert Müller. Die EU-Kommission wäre gut beraten die Lösung im österreichische Saatgut-Gentechnikgesetz als Vorbild zu nehmen: In der Erstkontrolle bei der Einfuhr von Produkten muss Nulltoleranz gelten, erst in der Folgekontrolle, wenn das Futtermittel im Handel ist, kann im Bereich der Unschärfetoleranz ein Grenzwert eingeführt werden. Diese in der Praxis seit zehn Jahren bewährte Vorgangsweise ist zudem weniger teuer als eine quantitative Erstanalyse beim Import von Futtermitteln. ‘Sollte aber der vorgeschlagene Grenzwert von 0,1 Prozent – wobei dieser Grenzwert jeweils nur für ein Gentech-Konstrukt und nicht für die Summe mehrerer Gentech-Kontaminationen in einem Futtermittel gilt – Zustimmung finden, wird einer Flut an nicht zugelassenen und völlig unerforschten GMO der legale Weg in die Nahrungskette ermöglicht. Das gilt es jetzt zu verhindern’, so Müller.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /