Französische und griechische Gentechnikverbote von EU nicht aufgehoben

Entscheidung liegt nun beim Rat der Umweltminister

Eine Expertengruppe der europäischen Kommission für Gentechnik konnte diese Woche eine Einigung über die nationalen Verbote der Anpflanzung von gentechnisch verändertem Saatgut in Griechenland und Frankreich erreichen. Damit liegt die Entscheidung beim EU-Rat der Minister, bei dem noch nie eine klare Mehrheit für oder gegen Verbote erreicht wurde.

Sowohl Griechenland als auch Frankreich hatten den Anbau der genmanipulierten Maissorte MON810 verboten, die Kommission hatte deshalb die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gebeten, festzustellen ob diese Verbote berechtigt sind.

Die Behörde EFSA konnte keine wissenschaftlich belegbaren Gründe ermitteln, die Verbote gerechtfertigt hätten. So forderte die Kommission den Bereich für gentechnisch veränderte Organismen und Umweltrisiken des Ständigen Ausschusses für Lebensmittel und Tiergesundheit auf, den beiden Ländern zu verordnen, diese Verbote aufzuheben. In dem Ausschuss wurde jedoch in einer am 16. Februar stattgefundenen Sitzung keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag erreicht.

Nun soll der Rat der Umweltminister entscheiden. Nationale Verbote gab es bereits in Ungarn und in Österreich - eine qualifizierte Mehrheit zur Bestätigung oder Ablehnung konnte nicht gefunden werden.

Die Kommission wird das Ergebnis der bisherigen Debatte in einer formellen Entscheidung festhalten und diese an den Rat senden, der dann innerhalb von zwei Monate darauf zu reagieren hat . Wird diese Frist versäumt, wird geht die Entscheidung automatisch zurück an die Kommission. Das Treffen der Umweltminister im Juni liegt außerhalb der Frist, die Minister könnten jedocih im Landwirtschaftsausschuss über die Verbote abstimmen. Der Rat der Umweltminister will im März 2009 über die Pläne der Kommission abstimmen, die Ungarn und Österreich zur Aufhebung ihrer Verbote zwingen sollen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /