© Energiestammtisch Südburgenland - Wertz
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Förderungen für Elektrofahrzeuge: Elektroauto, Elektromoped, Elektrorad

Mehrere Bundesländer fördern auch heuer wieder Elektromobilität

© Autosalon Genf
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© Ing. Martin Litschauer
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© EUROSOLAR AUSTRIA, Herbert Eberhart
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© www.movelo.com
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© Grüne Salzburg
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© Oliver Hromada
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© Lebenland Kärnten
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© Klima- und Energiefonds/APA-OTS/Martin Stampe
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© ÖAMTC
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© ARBÖ
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© Aqualibre
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© Aixam
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Wir haben uns umgehört- gibt es steuerliche oder sonstige Vorteile, wenn man ein Elektroauto kauft?

GROSSBRITANNIEN

In London spart man sich die Citymaut. Dies ist mittlerweile ein großer Anreiz zum Umstieg, denn die Mautgebühr (congestion charge) beträgt zwischen 7.00 und 18.30 Uhr 5 Pfund (also rund 7 Euro) beträgt. Damit man auch tatsächlich ohne Citymaut fahren kann, müssen einmal jährlich 10 Pfund bezahlt wurden und es wird nachgeprüft, ob das Auto auch wirklich sauber ist.

In England gibt es 5.000 Pfund Förderung (rund 5.700 Euro) für den Kauf eines Elektroautos.

Außerdem richtet sich die Besteuerung von Firmenautos nach dem CO2-Ausstoß des jeweiligen Modells. Auf der Comcar-Website (www.comcar.co.uk/dir1in.cfm) kann man die CO2-Steuer für das gewünschte Modell berechnen.

London gilt als Elektroauto freundlich, man spart sich nicht nur die City-Maut, sondern es gibt auch die Möglichkeit, gegen ein geringes Jahresentgelt an Elektroautotankstationen in der Stadt aufzutanken. Dass das Elektroauto hier boomt, scheint klar.

NORWEGEN

Auch in Norwegen, wo man mit Elektroautos auch die Busspuren in verstopften Innenstädten benutzen darf, wirkt sich diese Maßnahme bereits positiv aus.
Seit 2009 sind Fährüberfahrten auf den Nationalstraßen Norwegens für Elektroautos kostenlos. "Dies ist aber nur eine von mehreren Vergünstigungen, die das Elektroauto noch attraktiver machen soll’, meint Ministerin Navarsete. Man darf mit Elektroautos gratis auf öffentlichen Parkplätzen parken und die Fahrspur für den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Außerdem sind Elektroautos bei der Durchfahrt durch die städtischen Mautstationen nicht kostenpflichtig, und von weiteren steuerlichen Abgaben befreit. Mit diesem Schritt möchten wir die Elektroautos neben den Städten nun auch für die Distrikte attraktiver machen’, so Navarsete. ‘Unternehmen, Gemeinden und Privatpersonen bekommen damit nun ein weiteres Bonbon, das ihnen Umweltbewusstsein, schmackhaft machen soll.’

BELGIEN

In Belgien wird bereits seit 2005 Käufern von Fahrzeugen, die weniger als 105 g CO2 pro km ausstoßen, ein Steuernachlass in Höhe von 15 % des Kaufpreises gegebe, bis maximal 3 280 Euro. Liegen die CO2-Werte des Fahrzeugs zwischen 105 und 115 g/km, entspricht der Nachlass 3 % des Kaufpreises, bis maximal 615 €. In einem vom belgischen Umweltamt herausgegebenen CO2-Führer sind alle Fahrzeuge, die am 30. September 2004 in Belgien im Handel waren, nach Kraftstofftyp und CO2-Emission aufgelistet.

ITALIEN

Italien bietet, genau wie Frankreich, eine Prämie beim Kauf von Elektrofahrzeugen - diese variert.

FRANKREICH

In Frankreich ist Elektroautofahren überhaupt ein Hit: Die ADEME zahlt für den Kauf eines Elektroautos 5000 Euro Prämie. (Für Autos, die weniger als 60g CO2 ausstoßen)

USA
In den USA gibt es eine Steuergutschrift von 7.500 USD bei Kauf eines Elektroautos oder eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs

JAPAN
Die japanische Regierung übernimmt rund 40 % der Kosten eines umweltfreundlichen Elektro-Autos als direkte Förderung!

CHINA
China gewährt umgerechnet rund 6.700 Euro Förderung bei der Anschaffung von einem Elektroauto.

ÖSTERREICH

In Österreich fällt für Elektrofahrzeuge keine Nova (erhöhte Steuer für Neuwägen- beträgt max.16%) an.

Außerdem entfällt für Elektrofahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer, dies wirkt sich bei den laufenden Kosten aus.

Zusätzlich gewähren viele Versicherungsgesellschaften 10% bis 20% Nachlass für die Versicherung der Elektro-Fahrzeuge.

Zusätzlich gibt es noch Förderungen in einigen Bundesländern und Gemeinden

Trotz oftmaliger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Infos, da sich manchmal nach Auslaufen gewisser Fördersummen die Voraussetzungen sehr rasch ändern!


NIEDERÖSTERREICH

Das Land Niederösterreich gewährt bis 31.12.2011 für neue Elektromopeds und Elektroräder einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 20% des Kaufpreises (inkl. USt.), jedoch max. € 300,- pro Fahrzeug.
Elektroscotterförderung
(Elektrofahrradförderung

Elektroautos: bis 50%, jedoch 700 Euro max.

Erstmals können auch Fahrschulen und Taxiunternehmen 2000 EURO Förderung im Rahmen dieser Aktion erhalten !!

e-mobil SONDERFÖRDERUNG:

Gefördert wird der Ankauf und das Leasing von Elektrofahrrädern (keine Segways), Elektromopeds und Elektroautos welche entgeltlich und unentgeltlich an Gäste und Kunden im Gebiet des Tourismusverbandes Wachau-Nibelungengau-Kremstal überlassen und von ‘Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft" bzw. Gemeinden angekauft werden.

Bei einspurigen Fahrzeugen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu € 500,- und bei zweispurigen Elektrofahrzeugen auf bis zu € 5.000,-
Die Förderung gilt für Fahrzeuge welche ab 01.01.2010 gekauft wurden und tritt spätestens am 31.12.2011 wieder außer Kraft.
Siehe: www.noel.gv.at

Tipp: Einige Wachauer Gemeinden unterstützen den Ankauf von Elektrofahrzeugen mit einer zusätzlichen Förderung.


Perchtoldsdorf
Die Marktgemeinde Perchtoldsdorf fördert den Einsatz ein- bzw. mehrspurige Elektro-fahrzeuge mit 20% der Gesammtkosten, maximal jedoch 1.500 Euro

Gänserndorf
Die Gemeinde Gänserndorf fördert den Einsatz ein- bzw. mehrspuriger Elektrofahrzeuge mit 20% der Gasamtkosten, maximal jedoch 1.500 Euro

Brunn
Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge fördert mit eimem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 4 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch EUR 750 für mehrspurige Fahrzeuge, von 20 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch EUR 400 für einspurige Fahrzeuge

Purgstall
Die Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf fördert mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von EUR 150,- den Ankauf von Elektro-Fahrzeugen

Amstetten

Die Stadtgemeinde Amstetten gewährt eine Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Diese besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss in der Höhe von 20 % der Anschaffungskosten, jedoch max. € 750,- je Förderwerber Stadtgemeinde Amstetten/Ortsrecht/Richtlinien


OBERÖSTERREICH

Einzelne Gemeinden bieten Förderungen an.

KÄRNTEN

Das Land Kärnten fördert die Anschaffung eines Elektro-Bikes mit zehn Prozent des Kaufpreises, maximal 160 Euro
Das Land gewährt auch 400 Euro Förderung für Elektroscooter. (Siehe Lebensland Kärnten)

ÖAMTC Kärnten
€100 Umweltbonus für E-Scooter des ÖAMTC

Klagenfurt
€120 Förderung für alle E-Fahrzeuge

Arnoldstein

bis zu 20% der Anschaffungskosten, Bereits gewährte Förderungen anderer Förderstellen werden von der Investitionssumme in Abzug gebracht (maximal jedoch 1.250,00 Euro).


Kötschach-Mauthen
€100,- nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuß für eScooter/Elektroroller gemäß Förderrichtlinien des Landes Kärnten

Marktgemeinde Finkenstein
€300,- für eBikes und eScooter

Marktgemeinde Feistritz im Rosental
€200,- für die ersten 20 Stk. eScooter/eFahrräder

Stadtgemeinde Ferlach
€200,- für eScooter

Marktgemeinde Obervellach
€200,- bzw. €400,- für eFahrräder bzw. für mehrspurige eFahrzeuge und eScooter

Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
€200,- für eScooter, limitiert auf 15 Stk.

Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg
€200,- bzw. 10% der Anschaffungskosten für eScooter bzw. für eFahrräder


Marktgemeinde Schiefling am See
5% der Anschaffungskosten, max. € 100,- für Elektroautos, eScooter und eFahrräder

Autohaus Ortner
€100 Umweltbonus, nur für eScooter vom Autohaus Ortner

Mehr Info zu Förderungen in Kärnten:
www.lebensland.com



STEIERMARK

Graz
Die Stadt Graz gewährt den BetreiberInnen von Fahrzeugflotten beim
Ankauf eines Elektro- oder Hybrid- einen Zuschuss. Für Autos mit ausschließlich elektrischem Antrieb und Hybridautos beträgt dieser 1.500 Euro. Die gesamte Förderungsaktion ist auf 100.000 Euro limitiert. Weitere Info:


Ökoregion Kaindorf
Als erste Kleinregion in der Steiermark unterstützen die Gemeinden der Ökoregion gemeinsam mit den Feistritzwerken und dem E-Werk Stubenberg die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, sofern sie mit Ökostrom betrieben werden.

* Die Gemeinden der Ökoregion Kaindorf fördern den Kauf von gesamt 80 neuen Elektrofahrzeugen (Elektrofahrrädern, Elektrorollern/-mopeds/-motorrädern, Elektroautos sowie Elektrospezial¬fahrzeugen zur Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität) mit 100 Euro pro Fahrzeug und Person.

* Antragsteller, die zum Zeitpunkt des Kaufes Bezieher von CO2-neutralem Strom der Feistritzwerke GmbH bzw. der E-Werke Stubenberg sind, erhalten zusätzlich einen Stromgutschein von 75 Euro.

* Zusätzlich entfällt für die ersten 10 gekauften E-Roller im ersten Jahr die Versicherungsprämie, wenn sie über ‘Loidl & Donnerer Sicher’ angemeldet werden.
www.oekoregion-kaindorf.at

Weiz
100,- EUR für Elektrofahrräder.
500,- EUR für Elektrofahrzeuge, die einen Kfz- Zulassungs- und Typenschein benötigen.

TIROL
Gemeinden bekommen für ein Elektro-Dienstrad einmalig 300,- EUR gefördert.
Amt der Tiroler Landesregierung
Tel: +43 (0)512 508 4090

Stadt LIENZ
Förderung für neue Elektrofahrräder, 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, max. € 150,--

STADT KUFSTEIN
Jeder Kauf eines e-sprit Elektroscooters wird von der Stadt Kufstein mit € 600,- bezuschusst. (befristete Aktion)

Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach!


VORARLBERG

Über das Projekt Vlotte www.vlotte.at gibt es eine Förderung von 30% für im Rahmen des Projekts betriebene Elektroautos (Vlotte ist ein im Rahmen des Klima- und Energiefonds gefördertes Projekt).
Die VKW fördert auch den Kauf von Elektrorollern und Elektromotorrädern. mit einem 400 Euro-Gutschein. Zusätzlich gewährt der Fahrzeughandel einen Rabatt in Höhe von 200 Euro. Die Förderung kann von allen Stromkunden der VKW im Vorarlberger Versorgungsgebiet beantragt werden. Pro Stromkunde kann nur eine Förderung in Anspruch genommen werden. Das Fahrzeug muss vom Stromkunden oder einer im selben Haushalt lebenden Person erworben werden.
Alle Informationen dazu und PDFs zum download:
/www.vlotte.at/inhalt/at/193.htm

Einzelne Gemeinden bieten auch Förderungen für E-Bikes

BURGENLAND

Über einen einfachen Antrag bei der Burgenländischen Energieagentur werden dabei ausschließlich Private gefördert. Die Förderung beginnt mit 01. Jänner und endet am 31. Dezember 2011 (bzw. bis Erschöpfung des vorgesehenen Betrages) Vorerst werden dafür 300.000,-- Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderhöhen betragen für Elektrofahrräder 30% der Investitionskosten, oder maximal 200,-- Euro, für E-Scooter 30% der Investitionskosten oder maximal 300,--Euro bzw. für E-Autos 30% der Investitionskosten oder maximal 750,--Euro.

Einzelne Gemeinden bieten ebenfalls Förderungen an (z.B. Stadt EISENSTADT fördert mit 50% der Landesförderung, max. 100,- -Euro E-Fahrräder)

WIEN

Gefördert werden 30 % des Anschaffungswertes von Elektro-Fahrrädern, -mopeds und -motorrädern, jedoch maximal 300 Euro pro Fahrzeug.
Die Förderungsaktion ist zeitlich und nach Stückzahl limitiert. Der Zeitraum erstreckt sich bis zum 31.12.2011! Das Förderansuchen kann unkompliziert bei der MA 22 - Wiener Umweltschutzabteilung eingereicht werden. Das Antragsformular und die wichtigsten Informationen gibt es unter www.natuerlich.wien.at zum Herunterladen.
www.natuerlich.wien.at

SALZBURG:
Die Förderungen sind derzeit ausgelaufen!!!

klima:aktiv mobil Programm Mobilitätsmanagement für Betriebe

Das klima:aktiv mobil Programm mit dem Förderungsschwerpunkt "Mobilitätsmanagement für Betrieben und öffentliche Verwaltungen " hat sich die Reduktion der Kohlendioxid-, Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen aus dem betrieblichen Verkehr durch eine breite Implementierung von betrieblichen Verkehrsmaßnahmen zum Ziel gesetzt.

Förderwerber: Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind
Förderhöhe: in Abhängigkeit vom Förderwerber bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten sowie bis zu 50% der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen.

Förderobergrenze: EUR 200.000 pro Projekt

Weitere Informationen (auch über andere Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilität für Betriebe): www.mobilitaetsmanagement.at/

klima:aktiv Förderinitiative für Elektrofahrräder

Die klima:aktiv Förderinitiative für Elektrofahrräder gewährt für Betriebe, Gemeinden, Tourismuseinrichtungen und Vereine eine Förderpauschale von 400 Euro pro Elektrofahrrad, wenn Ökostrom für das Elektro-Rad bezogen wird, und 200 Euro pro Elektrofahrrad für jene, die nicht Ököstrombezieher sind.

Die Förderabwicklung für die neue Elektrofahrradpauschale erfolgt über das klima:aktiv mobil Programm des Lebensministeriums und die Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

Sonderaktion Förderung für 1.000 E-Ladestationen

Eine Förderung des Lebensministeriums - klima:aktiv mobil

Was wird gefördert?

Investitionen zur Anschaffung von maximal 50 E-Ladestationen. Die Aktion ist auf maximal 1.000 E-Ladestationen beschränkt und zeitlich bis 31. August 2011 befristet.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen. Insbesondere

* Unternehmen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt);
* Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
* Länder, Städte, Gemeinden;
* Gemeindeverbände, Regionalverbände;
* Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
* Tourismusverbände und -organisationen;
* Tourismus-, Freizeit- und Beherbergungsbetriebe;

Wie hoch ist die Förderung?


Pauschale in der Höhe von EUR 250,- pro Ladestation für einspurige Fahrzeuge bzw. EUR 500,- pro Ladestation für mehrspurige Fahrzeuge, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als ‘De-minimis"-Förderung gewährt.

Voraussetzungen

Online-Antragsstellung vor Anschaffung bzw. Baubeginn der E-Ladestationen erforderlich: LINK Umweltförderung

Falls Sie weitere Fördermöglichkeiten wissen sollten, bitten wir um Rückmeldung:



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /