Wie kommen wir zu einer demokratischen EU-Verfassung?

Bedingungen für direkte Demokratie

In der immer wieder aufflackernden Diskussion um die Frage der direkten Demokratie in Österreich ist jetzt anlässlich der Debatte um den EU-Reformvertrag zum wiederholten mal große Verwirrung entstanden.

Nachdem die FPÖ seit geraumer Zeit mit Plakaten und Anzeigen eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag fordert und dabei mit dem Zusatz, dass diese Volksabstimmung aber verbindlich sein solle, suggeriert, es gäbe in Österreich ansonsten nur unverbindliche Plebiszite, haben in der Parlamentsdebatte vom 8. 11. 2007 das BZÖ und die Grünen eine Volksbefragung gefordert, erstere österreichweit, letztere für ganz Europa; eine solche europaweite Volksbefragung sei – so Ulrike Lunacek – realistischer, als der Vorschlag einer europaweiten Volksabstimmung, für die sich wiederum SPÖ und ÖVP aussprechen.

Pseudo-Debatte und Chaos

Alle Parteien wollen, wie es den Anschein hat, vor ihren Wählerinnen und Wählern der Forderung nach mehr direkter Demokratie keine vollständige Absage erteilen, gleichzeitig aber nicht wirklich Nägel mit Köpfen machen und sich vor allem jeweils von den anderen Parteien unterscheiden. Neben den Lippenbekenntnissen zum Volk als Souverän, bleibt dabei die wichtigste Frage auf der Strecke: Welche Bedingungen braucht der Gemeinwille, der volonté générale (Rousseau), um in Erscheinung treten zu können?

Es ist nämlich nicht gleichgültig, in welcher Weise das Volk zu Wort kommt: ob es aus eigener Initiative handeln kann, ob es sich zu bereits Beschlossenem äußern oder ob es gar nur befragt werden soll. ‘Direkte Demokratie’ ist nicht gleich direkte Demokratie!

Volksbefragungen – wie sie ansonsten schon des öfteren von Kärnten her in die Diskussion gebracht wurden und jetzt auch von Seiten der Grünen gefordert werden – sind in ihrer Unverbindlichkeit bloß Vergeudung von Steuergeldern für Demoskopie mit untauglichen Mitteln! Eine Volksbefragung kann nur Stimmungen abrufen; ihr Ergebnis ist unverbindlich und damit kein ernstzunehmendes demokratisches Verfahren. Als in der BRD in den fünfziger Jahren anlässlich der Debatte über die Atombewaffnung der Bundeswehr die damalige SPD-Opposition auch zu dem Mittel einer Volksbefragung greifen wollte, konterte der Abgeordnete Dr. Rainer Barzel als Sprecher der Regierungspartei CDU im Bundestag: »Es ist eine undemokratische Zumutung, amtlich das ganze Volk zu einer unverbindlichen Meinungsäußerung aufzufordern. Wenn sich der Souverän äußert, dann entscheidet er auch … Die Volksbefragung ist kein Rechtsinstitut für eine demokratische Verfassung; sie passt nur in die Diktatur. Es wäre mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar, wenn der Wille des Volkes nur unverbindliche Richtschnur wäre … In der Demokratie ist das Volk der Souverän … nicht Orakel und nicht Hampelmann.« Dieser klaren Aussage ist nichts hinzuzufügen.

Auch der Fall eines Referendums – wo ja bereits parlamentarisch Beschlossenes von ‘oben’ herab an das Volk gebracht wird – trifft noch nicht das, was Demokratie und Volkssouveränität auf der Höhe der Zeit bedeuten, kann aber – wie die Volksabstimmung zum Atomkraftwerk Zwentendorf 1978 oder die EU-Referenden in Frankreich und in den Niederlanden 2005 zeigen – durchaus eine wichtige historische Bedeutung gewinnen. Bei sogenannten Gesamtänderungen der Verfassung sieht das österreichische Recht ein obligatorisches Referendum vor, wie es zu der Frage des EU-Beitritts 1994 stattgefunden hat. Ob eine solche Gesamtänderung auch im Falle der Ratifizierung des EU-Reformvertrages vorliegt, bleibt zu prüfen. Gegenwärtig wird von Seiten der Bundesregierung nicht davon ausgegangen.

Direkte Demokratie auf der Höhe der Zeit

All diese teils bedenklichen direkt-demokratischen Mittel sind nicht hinreichend, um die Forderung nach verwirklichter Volkssouveränität zu erfüllen. Direkte Demokratie auf der Höhe der Zeit bedeutet, dass nicht nur das Abstimmungsrecht des Volkes, sondern auch das Recht auf Initiative berücksichtigt wird. Zwar gibt es das Initiativrecht in Österreich – die Bürgerinitiative und das Volksbegehren –, nur ist es nicht wirksam mit dem Abstimmungsrecht verknüpft. Das heißt: ein Volksbegehren kann bei genügend großer Unterstützung wohl ein Anliegen ins Parlament bringen; es kommt aber bei einer Ablehnung nicht zu einem Volksentscheid.

Dazu fordert die IG-EuroVision – unterstützt durch die Initiative Zivilgesellschaft – die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung. Erst dieser direkt-demokratische Prozess würde die genannte Lücke schließen. Und zwar so, dass auf gedeihliche Weise eine Gesetztesinitiative aus der Mitte des Volkes, wenn sie im Parlament eine Ablehnung erfährt, zu einer verbindlichen Volksabstimmung geführt werden kann. Dieser Weg sieht dabei auch vor, dass im Vorfeld einer Abstimmung die breite öffentliche Diskussion über das Für und Wider in den Massenmedien gewährleistet ist. Für Näheres – auch für die aktive Beteiligung durch Willensbekundung – siehe: www.volksgesetzgebung-jetzt.at.

EU-Verfassung von unten!

Auch im Falle der Gestaltung der europäischen Integration gilt die gleiche Forderung: Einbeziehung der Vorschläge und Initiativen, wie sie aus der europäischen Zivilgesellschaft kommen, sowie – nach breiter öffentlicher Diskussion – die Feststellung des Gemeinwilles in einem europaweiten Plebiszit. Die Frage, wohin sich Europa in den nächsten Jahren entwickeln wird, hängt entscheidend davon ab, ob wir in diesem Sinne erkennen, dass die Weichen in ein sozial zukunftsfähiges und ökologisch nachhaltiges Europa nur aus gemeinsamer demokratischer Verständigung zu stellen sind.

Der gescheiterte Versuch, Europa eine Verfassung zu geben, hat gezeigt, dass die Wege des traditionellen Parlamentarismus nicht zielführend sind. Zugleich fehlt der pluralistischen Diskussion über die zivilgesellschaftlichen Visionen für eine andere Welt noch vollständig die Möglichkeit, die Ideen und Konzepte in einen direkt-demokratischen Prozess, wie ihn die Idee der dreistufige Volksgesetzgebung vorsieht, einmünden zu lassen.

Auch auf der europäischen Ebene gilt die Erkenntnis, dass Demokratie auf der Höhe der Zeit nicht nur heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger wählen oder über vorgesetzte Fragen abstimmen können, sondern auch vor allem an der Erarbeitung der Antworten auf die Lebensfragen der Nationen, Europas und des Planeten insgesamt beteiligt sein müssen. Dies ist der Kern der Idee von Volkssouveränität schlechthin, ohne dem dieser Idee ihre zeitgemäße Begründung fehlt! Dies liegt auch dem Vorschlag der IG-EuroVision zugrunde, einen zivilgesellschaftlichen Bürgerkonvent einzurichten, der die Aufgabe hätte in einem neuen Anlauf, Europa für das 21. Jahrhundert eine Verfassung zu erarbeiten, die dann von der europäischen Bürgerschaft in einem Plebiszit zu beschließen wäre.

Näheres dazu auf: www.ig-eurovision.net
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Quelle: Glocalist review Nr. 168.


Direkte Demokratie hat zwar nicht auf den ersten Blick etwas mit Umwelt- und Energiethemen zu tun, aber wir finden, durch direkte Demokratie würde es auch einfacher sein, so manches Umwelt- oder Energiethema rascher voranzutreiben.
Daher diesmal ein etwas anderer Artikel auf oekonews.

GastautorIn: Gerhard Schuster für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /