Österreichische Einspeisetarife liegen nun vor: Solarstromvergütung miserabel

28.8.2006
Nachdem seit 2003 in Österreich Stillstand bei der Neuinstallierung von Solarstromanlagen eingetreten ist liegt nun die neue Einspeiseverordnung für Ökostrom im Jahr 2006 und 2007 vor.

Photovoltaik wird dabei im europäischen Vergleich mit keinesfalls kostendeckenden Beträgen abgespeist. Maximal 50 Prozent Kostendeckung kann in Österreich derzeit erreicht werden, die Vergütungslaufzeiten sind viel zu kurz angesetzt. Der Gesetzgeber geht von nur 3,9 MW Neuinstallationen pro Jahr aus, in Deutschland werden jedes Jahr über 700 MW Solarstromanlagen installiert.

Österreich hinkt im Vergleich zum 10x grösseren Deutschland bei Umrechnung der jährlichen Solarstrominstallation pro EinwohnerIn um den Faktor 18 (mal weniger!) nach.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (Neuanlagen), werden wie folgt festgesetzt:

1. Bei Vertragsabschluss im Kalenderjahr 2006:
a) bis 5 kWpeak..........................................................49 Cent/kWh;
b) über 5 kWpea bis 10 kWpeakW ........................42 Cent/kWh;
c) über 10 kWpeak ....................................................32 Cent/kWh;

2. Bei Vertragsabschluss im Kalenderjahr 2007:
a) bis 5 kWpeak..........................................................46 Cent/kWh;
b) über 5 kWpea bis 10 kWpeakW .........................40 Cent/kWh;
c) über 10 kWpeak .....................................................30 Cent/kWh.


In Kraft tritt diese Verordnung mit 1. Oktober. Was gleichzeitig die Frage aufwirft, wer im Herbst 2006 eine Solarstromanlage installieren soll. Meist gibt es
viele Neuanlagen mit Jahresbeginn (2007), dabei kann die vergütung durch den Fristenlauf aber schon um bis zu 6,1 Prozent abgesenkt sein.

In keinster Weise kostendeckend - 12 Jahre sind viel zu kurz

Die vorliegende Solarstrom-Vergütung ist in keinster Weise kostendeckend. Im Vergleich zu Deutschland kommt im optimistischen Rechenszenario nur 52 Prozent der Vergütung heraus, also 48 Prozent weniger als in Deutschland (dort gelten 52 Cent/kWh auf 21 Jahre; In Österreich 49 Cent auf 10 Jahre und 75% bzw. 50% davon im 11. und 12. Jahr.). Bei 30 Cent Vergütung bedeutet diese "Förderung" 68 Prozent weniger Geld auf 21 Jahre gerechnet als in Deutschland.
Nachdem in Österreich nur 12 Jahre vergütet wird müsste die Vergütung rechnerisch 95 Cent auf 12 Jahre betragen um vergleichbar mit 52 Cent auf 21 Jahre in Deutschland zu sein!

Rechenbeispiel:

Eine 5kW Solarstromanlage kostet im besten Fall 25.000 EUR (5,0 EUR pro Watt installierte Leistung inkl. Wechselrichter und Verkabelung wäre eine Billiganlage) Bei angenommenen 5 Prozent Kreditzinsen zur Finanzierung der Anlage und 49 Cent Vergütung wären nach 12 Jahren immer noch 12.000 Euro Kredit offen. Dies unter der Annahme hoher Eigenleistung bei der Installation sowie Abschluss einer günstigen Anlagenversicherung gegen Hagel, Blitzschlag,etc... Mietkosten für das Dach sind hier keine einkalkuliert.

67 Cent notwendig - oder besser längere Vergütungszeit!

Um in Österreich mit nur 12 Jahren Ökostromvergütung eine Solarstromanlage (Annahme 1000kWh pro 1000W installierte Leistung) kostendeckend (ohne Gewinn, im Gegensatz zu Deutschland, Italien, Spanien!!) betreiben zu können wäre rechnerisch ein Vergütungssatz von 67 Cent/kWh notwendig. Sinnvoller wäre wohl eine Verlängerung der Vergütungsdauer auf mindestens 20 Jahre, in Spanien werden Solarstromanlagen immerhin auf 25 Jahre kalkuliert.

Autor: Matthias Köchl, www.energiewende.com

Anmerkung der Oekonews-Redaktion: Brechnungen beziehen sich auf den derzeitigen "Entwurf der neuen Einspeisverordnung".

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