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Neue E-Tankstelle in Wien Alsergrund - Porzellangasse - konventionelle Autos blockieren Fortschritt - Lösung in Sicht?

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Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen vor E-Tankstelle parken

In der Porzellangasse steht die erste von 1000 neuen Elektrotankstellen in Wien auf dem Gehweg (!), eröffnet durch die zuständigen Stadträtinnen. Davor dürfen aber Fahrzeug mit Verbrennungsmotor parken. Diese blockieren somit das Betanken der E-Fahrzeuge! Ein ausschließliches Parkrecht für E-Fahrzeuge gibt es nicht.

Alte E-Tankstelle in der Währinger Straße - Parken nur für E-Fahrzeuge - Schilderwald aber vermeiden!

Wenn man sich im Vergleich dazu die alte und nicht mehr brauchbare E-Tankstelle in der Währinger Straße in der Nähe der Bezirksvorstehung anschaut, sieht man, dass nur E-Pkw parken dürfen. Jetzt wird sich der Ottonormalverbraucher angesichts steigender Einwohner im 09. Bezirk bei gleichzeitig stetigem Rückgang der angemeldeten Pkw und nicht ausgelasteten Garagen (also kein Kampf und Parkplätze notwendig) fragen, was das soll, und, ob Lösungen in Sicht sind. Schilderwälder sind aber zu vermeiden.

E-Tankstellen gehören nicht auf den Gehweg, das Optimum ist das Aufladen in Garagen. Einige Anbieter sind da Vorbild. E-Fahrzeuge sind zu bevorzugen und das Auslaufen konventioneller Fahrzeuge zu beschleunigen. Verbote für konventionelle Fahrzeuge können wie in anderen Ländern vorgesehen, eingeführt werden. Immer mehr Unternehmen bieten Mobilitätsleistungen an z.B. die ÖBB (Bahnfahren, E-Auto, Leihrad ausleihen), in Wien gibt es die Mobilitätskarte (eine Karte mit den Alternativen zum privaten Pkw). Diese Nutzungsformen müsssen ausgebaut werden und schmackhaft gemacht werden, ohne erhobenen Zeigefinger. In Zukunft kommen die selbstfahrenden Autos, ...

Von der MA 33 heißt es dazu

Von der MA 33 heißt es dazu, dass der Konzessionär an die Vorgaben der Verkehrsbehörde (MA 46)
für die konkrete Anordnung der Ladestation ist der gebunden. Ob die Ladestation am Gehsteig oder Parkstreifen aufgestellt werden kann, hängt von der verfügbaren Restgehsteigbreite ab. Da die erforderliche Restgehsteigbreite von 2,50 m gegeben ist, war die Ladestation auf dem Gehsteig zu errichten. Ob damit eigentlich die Zielsetzungen des STEP 2025 erreicht werden, bleibt ein Rätsel.

Damit in den beiden Ladeplätzen ausschließlich Elektrofahrzeuge parken dürfen, ist an beiden Seiten ein Verkehrszeichen Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs anzubringen. Dafür ist eine Verordnung der Verkehrsbehörde (MA 46) notwendig, welche in den nächsten Tagen erlassen wird. Danach werden die Verkehrszeichen aufgestellt. Ab dann gilt das Halten und Parken verboten für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und kann auch dementsprechend geahndet werden.

Wie oben an der Währinger Straße (E-Tankstelle) bei der Bezirksvorstehung Alsergrund dargestellt, muss es so eine Verordnung schon gegeben haben, ...


Artikel Online geschaltet von: / wabel /