© Hans Braxmeier / pixabay
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Umwelthaftung: Kommission fordert von Österreich vollständige Einhaltung der EU-Vorschriften

Österreichisches Recht nicht EU-konform

Die Europäische Kommission hat Österreich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften mit der Richtlinie über die Umwelthaftung (Richtlinie 2004/35/EG) in Einklang zu bringen. Die Richtlinie macht die Verantwortlichen bestimmter Anlagen oder Wirtschaftstätigkeiten (‘Betreiber’) für Umweltschäden haftbar und verpflichtet sie, den Verlust an biologischer Vielfalt sowie Schäden des Wassers oder des Bodens auf eigene Kosten zu vermeiden bzw. zu sanieren. Nach Ansicht der Kommission sind einige Bestimmungen der österreichischen Umsetzungsvorschriften nicht mit dem EU-Recht konform. Da diese Probleme nicht gelöst werden konnten, hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Österreich zu richten. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /