© Michal Jarmoluk - pixabay.com
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Staubsauger: Neue Verordnung bringt geringeren Stromverbrauch und weniger Lärm

Neue Ökodesign-Verordnung mit strengeren Grenzwerte für Staubsauger - Erstmals auch maximale Lautstärke, Mindestlebensdauer des Motors oder Staubemissionen geregelt

* Neue Ökodesign-Verordnung mit strengeren Grenzwerte für Staubsauger: Maximal 900 Watt, geringerer Stromverbrauch und effizientere Staubaufnahme
* Erstmals auch maximale Lautstärke, Mindestlebensdauer des Motors oder Staubemissionen geregelt

Ab 1. September 2017 gelten strengere Grenzwerte für Staubsauger. "Die gesetzliche Grundlage liefert die Ökodesign-Richtlinie der EU. Ihr Ziel ist es, für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften Mindestanforderungen festzulegen", erläutert Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur. "Die Ökodesign-Richtlinie gilt für so genannte ‚energieverbrauchsrelevante Produkte‘, diese Geräte sollen umweltgerecht gestaltet werden und damit deutlich effizienter funktionieren. Das bedeutet weniger Energieverbrauch bei mindestens gleicher Leistung, neue Geräte sind in der Regel sogar deutlich besser." Schätzungen der EU-Kommission zufolge werden die jährlichen Energieeinsparungen im Rahmen von Ökodesign-Maßnahmen bis 2020 dem jährlichen Energieverbrauch Italiens entsprechen. So können europäische Haushalte durch die Nutzung von energieeffizienten Geräten pro Jahr Energiekosten in der Höhe eines dreistelligen Eurobetrags einsparen[1].

Strengere Anforderungen ab 1. September 2017

Die EU-Ökodesignverordnung, in der die Verbrauchsobergrenzen von Staubsaugern festgelegt ist , gilt bereits seit Herbst 2014. Mit 1. September 2017 trat nun die zweite Stufe der EU-Ökodesignverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Staubsauger, die auf den Markt gebracht werden, strengere Anforderungen erfüllen.

Leistungsfähigere und langlebigere Geräte

Neben dem geringeren Stromverbrauch sorgt die Verordnung aber auch für leistungsfähigere und langlebigere Geräte. Denn es wird auch geregelt, wie gut ein neuer Staubsauger mindestens reinigen und wie lange wichtige Bauteile halten müssen. Darüber hinaus gibt es weitere positive Effekte: beispielsweise profitieren Allergiker, da nun die Staubemission niedriger sind. Außerdem dürfen neue Staubsauger nicht mehr lauter als 80 Dezibel sein.

Saubere Böden trotz geringerer Leistung?

Die Absenkung der Leistung auf maximal 900 Watt bedeutet jedoch nicht, dass die Reinigungsleistung von Staubsaugern heute schlechter ist als früher. Es geht darum, wie effizient der aufgenommene Strom in Saugkraft übertragen wird. Die Geräte wurden entsprechend optimiert und aktuelle qualitativ hochwertige Modelle saugen entsprechend effektiver und effizienter. Zum Beispiel kann mehr Saugleistung trotz weniger Strom durch Verbesserungen an der Düse oder der optimalen Abstimmung von Filtertechnik und Luftführung erzielt werden. Auf der Plattform www.topprodukte.at – ein Service von klimaaktiv, der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft – können sich KonsumentInnen kostenlos über die effizientesten Produkte informieren.

Gilt die EU-Verordnung für alle Staubsauger?

Folgende Gerätetypen sind von der EU-Verordnung ausgenommen: akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter, Nasssauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen. Bereits im Haushalt vorhandene Geräte sind ebenfalls nicht betroffen, Händler dürfen ältere Geräte aus ihrem Bestand abverkaufen.

Eine weitere Änderung ab 1. September 2017 betrifft das EU-Energielabel für Staubsauger. Seit drei Jahren erhalten KonsumentInnen über das Label einen einfachen Überblick über die wichtigsten Kaufkriterien wie Reinigungswirkung, Energieverbrauch und Geräuschentwicklung. Da die Entwicklung in Richtung effizientere Staubsauger geht, wird die bestehende Skala (A bis G) um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert. Die Klassen E bis G fallen weg. Damit bleibt bei Staubsaugern die Klassifizierung mit diversen Pluszeichen, die bei anderen Produktgruppen in den kommenden zwei bis drei Jahre wegfallen wird (Details dazu bietet diese Presseinformation), derzeit noch als Übergangslösung bis zum Jahr 2025 bestehen.

Der auf dem Label ausgewiesene Jahresstromverbrauch in kWh basiert auf 50 Reinigungen, bei einer zu reinigenden Fläche von 87 Quadratmetern. Der tatsächliche Energieverbrauch ist abhängig von der Nutzung des Geräts.


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[1] Factsheet Energieeffizienz der EU-Kommission, Online [http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3986_de.htm] (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3986_de.htm)

Rückfragehinweis: Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency Mag. Klaus Kraigher, MAS Leiter Kommunikation 01 58615 24 110 pr@energyagency.at www.energyagency.at Twitter: https://twitter.com/at_AEA

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2596/aom

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OTS0050 2017-09-11/10:08


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /