© Andreas Lischka - pixabay.com/ Diesel PKW
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Deutsche Umwelthilfe warnt Verbraucher vor Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw im Rahmen so genannter „Umweltprämien“ der Dieselkonzerne

DUH warnt vor den aktuellen Werbeangeboten und Versprechen der Autokonzerne für den Neukauf von Diesel-Pkw.

Zur Ankündigung verschiedener Autohersteller, ‘Umweltprämien’ für den Neukauf von Diesel-Pkw bei gleichzeitiger Abmeldung bzw. Verschrottung von Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 1 bis 4 auszuzahlen, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

‘Wir warnen vor dem Kauf von Euro 6 Diesel-Pkw, die aktuell durch einige Hersteller mit Umweltprämien für den Fall der Abmeldung bzw. Verschrottung von alten Diesel-Pkw angeboten werden. Bezogen auf die Stickoxid-Emissionen sind sogar Euro 3 Diesel im Durchschnitt sauberer als die bis September 2016 verkauften Euro 5 Diesel. Aktuelle Abgasmessungen zeigen bei nicht wenigen Euro 6 Diesel die höchsten je von der DUH gemessenen Werte des Diesel-Abgasgiftes NOx. Solange die Automobilindustrie Diesel verkauft, die auf der Straße schmutzigere sind als im Labor erlaubt, werden wir im Rahmen unserer Gerichtsverfahren für diese Pkw Fahrverbote durchsetzen und auf Aufhebung der Typzulassung klagen. Verbraucher, die derzeit einen Neuwagen erwerben wollen, sollen ausschließlich effiziente Fahrzeuge mit Erdgas-, Elektro-, oder Benzinhybridantrieb wählen.’

Einen kürzlich untersuchten Audi A8, Abgasnorm Euro 6, hat die DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) mit knapp 2.000 mg NOx/km unter realen Bedingungen gemessen; das Fahrzeug hatte damit 24-mal höhere Stickoxid-Werte auf der Straße als bei der Laborprüfung erlaubt. Andere gemessene Euro 6 Diesel unterschiedlichster Hersteller überschritten die NOx-Grenzwerte von Euro 1 bis 4 Altfahrzeugen erheblich.

‘Es ist ein schlechter Witz, dass Autokonzerne und Politik nun zum undifferenzierten Kauf von Diesel-Neuwagen aufrufen. Wie weit haben sich die Regierungspolitiker von ihren Wählern entfernt, dass sie kaum zwei Jahre nach Aufdeckung des Dieselgates Werbeaktionen für schmutzige Euro 6 begrüßen? Spätestens mit dem Stuttgarter Richterspruch müsste der Bundesregierung klar geworden sein, dass Placebo-Lösungen die Luft nicht sauber machen und die von uns gerichtlich durchgesetzten Diesel-Fahrverbote das einzig wirksame Mittel sind, die Industrie zu verpflichten, ab sofort nur noch saubere Neufahrzeuge zu verkaufen und alle knapp neun Millionen Euro 5 und 6 Bestandsdiesel mit Harnstoff-Katalysatoren technisch so nachzurüsten, dass sie im realen Betrieb auf der Straße die Euro 6 Abgaswerte einhalten. Nur so werden die beim Fahrzeugkauf von den Herstellern betrogenen Diesel-Autobesitzer keinen Wertverlust erleiden, ihre Mobilität erhalten und die Luft in unseren Städten kann wieder unbesorgt eingeatmet werden’, so Jürgen Resch weiter.

Am 31.7.2017 hat die DUH ein ‘Acht-Punkt-Sofortprogramm für saubere Luft’ vorgestellt, das entgegen der Placebo-Maßnahmen der Autoindustrie wirklich wirksame Lösungen für saubere Luft bietet.

Die notwendigen Maßnahmen des ‘Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft’:

Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).
Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018 (Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).
Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge zur Hardware-Nachbesserung der Abgasreinigungsanlage und Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der Straße (gemäß RDE-Abgasmessung).
Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge (Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI SCR-Technologie.
Sonderinfrastrukturprogramm für einen ‘Sauberen ÖPNV’: Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6 Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an Nahverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung und Ausdehnung der Betriebszeiten.
Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen Unternehmen zu geben.
Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius bis plus35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter, ordnungsgemäßer Abgasreinigung.
Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2- und Emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrtbundesamt: Die Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /