Umweltdachverband: Höchstgericht bestätigt UVP-Pflicht für geplantes Pumpspeicherkraftwerk Koralm!
Verwaltungsgerichtshof weist Revisionen der Projektwerber und der Steiermärkischen Landesregierung als unbegründet ab
Pumpspeicher Koralm ist somit eine UVP-pflichtige Wasserkraftanlage!
"Das ist ein großer Sieg in Sachen Umweltrecht und für den Naturschutz! Der Verwaltungsgerichtshof ist unserer Ansicht gefolgt, dass es sich beim geplanten Pumpspeicherkraftwerk Koralm - mit einer Turbinenleistung von 960 bzw. 970 MW wäre es das stärkste Kraftwerk in ganz Österreich und das zweitgrößte Kraftwerk seiner Art in Europa - sehr wohl um eine UVP-pflichtige Wasserkraftanlage handelt", erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Nach einer Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes NR. 1 "Koralpe" sollte das geplante Monster-Pumpspeicherkraftwerk Koralm plötzlich nicht mehr der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. UWD, WWF/Ökobüro und VIRUS brachten gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18.05.2016 fristgerecht Beschwerde ein - und haben nun nicht nur vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen, sondern konnten auch vor dem VwGH letztinstanzlich siegen!
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"Man muss sich die Gigantomanie dieses Projektes vor Augen führen: Eine Turbinenleistung von 960 bzw. 970 MW, die den UVP-Schwellenwert von 15 MW um ein Vielfaches überschreitet; zwei mittels Talsperren errichtete oberirdische Stauseen mit einer Fläche von je 20 ha und die Ableitung des Seebaches zur Befüllung der gigantischen Speicher von 4,7 Mio. m3 bzw. 5,5 Mio. m3 Gesamtspeicherinhalt über die Dauer von rund 2,5 Jahren (!). Es ist ein Sieg des Rechts und der Vernunft, dass für ein solches Vorhaben eine UVP-Pflicht zu tragen kommt. Wir sind froh über diese sachgerechte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die hier auf Grund einer Ausleitung den UVP-Tatbestand ,Wasserkraftanlageâ bestätigt", so Maier abschließend.
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /