© Hans Braxmeier / pixabay
© Hans Braxmeier / pixabay

Greenpeace wirft EU-Kommission Rechtsbruch bei CETA vor

Abstimmungen im Rat müssten einstimmig erfolgen, Verhandlungsmandat wurde nicht eingehalten

Wien - Im Vorfeld der Entscheidung über den Handelspakt CETA im EU-Handelsministerrat am 23. September wirft Greenpeace der EU-Kommission Rechtsbruch vor. Wie Rechtsgutachten belegen, müssten die Abstimmungen zu CETA im EU-Ministerrat einstimmig erfolgen und Teile von CETA von der sogenannten ‘vorläufigen Anwendung’ ausgenommen werden. Nichtsdestotrotz schlägt die EU-Kommission vor, im Rat EU-rechtswidrig mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen und das gesamte Abkommen vorläufig anzuwenden. Außerdem ergab eine Analyse des CETA-Vertragstextes durch Greenpeace, dass dieser in wichtigen Punkten dem Verhandlungsmandat widerspricht: Zahlreiche ‘Giftzähne’ in CETA verstoßen gegen eine Reihe von Mandatsvorgaben, die auf den Schutz öffentlicher Interessen abzielen.

‘Die EU-Kommission missachtet EU-Recht, um CETA durchzupeitschen und durch eine vorläufige Anwendung Fakten zu schaffen, bevor die nationalen Parlamente überhaupt über den Vertrag abstimmen’, kritisiert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Organisationen Mehr Demokratie, Campact und Foodwatch zeigt, dass sämtliche Beschlüsse des Rats der EU zu CETA einstimmig gefasst werden müssen. Darüber hinaus hält ein Gutachten des Fachbereichs Europa des deutschen Bundestages fest, dass Beschlüsse im Rat bei gemischten Abkommen generell einstimmig zu fassen sind. Dass CETA als gemischtes Abkommen einzustufen ist, wird von einer ganzen Reihe von Gutachten bestätigt – darunter auch von einem Gutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes des österreichischen Parlaments. Denn CETA enthält verschiedene Komponenten, die nicht in ausschließliche EU-Kompetenz fallen, sondern die auch Kompetenzen der Mitgliedsstaaten berühren. Laut EU-Recht dürften diese Teile nicht vorläufig (also vor den Abstimmungen in den nationalen Parlamenten) angewendet werden. ‘Nicht nur der Vorschlag der EU-Kommission, über CETA mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden, ist also rechtswidrig. Auch ihr Vorschlag, das gesamte CETA-Abkommen vorläufig anzuwenden, widerspricht dem EU-Recht’, betont Egit.

Ein Beispiel für einen Verstoß von CETA gegen das Verhandlungsmandat ist der Investitionsschutz. Das Mandat gibt vor, dass dieser das Recht der Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Verfolgung von ‘legitimen Zielen der öffentlichen Ordnung’ zu treffen, nicht berühren darf. Diese Vorgabe wird jedoch verletzt, da Investorenklagen gegen staatliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht ausgeschlossen werden können. Außerdem gibt das CETA-Verhandlungsmandat vor, dass der Investitionsschutz für gleiche Bedingungen für Investoren in Kanada und in der EU sorgen muss. De facto wird diese Vorgabe verletzt, da der Investitionsschutz über ein bloßes Diskriminierungsverbot hinausgeht und ausländischen Investoren einen umfassenderen Eigentumsschutz einräumt, als ihn inländische Investoren nach nationalem und EU-Recht genießen.

‘Schon die Verletzung des Mandats muss Grund genug für die EU-Handelsminister sein, CETA in der vorliegenden Form die Zustimmung verweigern’, so der Greenpeace-Geschäftsführer. Von der EU-Kommission fordert Greenpeace, ihre Vorschläge für die CETA-Beschlüsse des EU-Ministerrats so abzuändern, dass sie Einstimmigkeit bei allen Abstimmungen vorsehen. ‘Das Vertrauen in die EU droht großen Schaden zu nehmen, wenn die Kommission EU-Recht missachtet, um das höchst umstrittene CETA-Abkommen gegen den Willen kritischer Staaten wie Österreich durchzupeitschen’, warnt Egit abschließend.

Fact Sheet ‘CETA: Rechtswidrigkeiten und Mandatsverletzung’



Verwandte Artikel:


_____
Weitere Infos: Greenpeace Österreich

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /