Oberösterreich: Gemeinsamer Weg von Wasserkraft, Hochwasserschutz und Umweltschutz
Mehrertrag aus Wasserkraft in Oberösterreich bringt Strom für rund 27.000 Haushalte
Es geht! Das ökologische Sanierungsprogramm für Fließgewässer, das in Oberösterreich im Rahmen der Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird, hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass Gewässerökologie, Wasserkraftausbau und Hochwasserschutz gut vereinbar sind.
Die aktuelle Zwischenbilanz zeigt, dass sich die Ängste, dass Renaturierung und Ökologisierung zu Lasten der Wasserkraft gehen würden, aufgrund einer Umsetzung mit Augenmaß nicht bewahrheitet haben. Ganz im Gegenteil!
Neue Wasserkraftanlagen, Ersatzneubauten und Ausbauten bei Wasserkraftanlagen im Zuge der Umsetzung der sogenannten Sanierungsverordnung führten zu einem Mehrertrag aus Wasserkraft von in Summe jährlich 95,1 GWh. Dies ist jene Strommenge, die rund 27.000 Haushalte jährlich verbrauchen.
Dieser Mehrertrag zum jetzigen Zeitpunkt übersteigt bereits jetzt die ökologisch bedingten Gesamterzeugungsverluste (Dotation von Fischaufstiegshilfen und höheren Restwasserabgaben zur Herstellung der Durchgängigkeit) im prioritären Sanierungsraum, wie in einer Studie des Energieinstituts an der JKU Linz mit 33 bis max. 91 GWh berechnet.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert unter anderem die Herstellung eines guten ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015 und sieht für die Zielerreichung Verlängerungsmöglichkeiten bis 2021 und 2027 vor.
In Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurde in Österreich der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2009) erlassen. Da aufgrund der Vielzahl der für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen der gute ökologische Zustand bis 2015 nicht erreichbar erschien, sah der erste NGP im Wesentlichen eine stufenweise Zielerreichung vor.
Dabei wurden räumliche und inhaltliche Zwischenziele für die Perioden 2009 bis 2015, 2015 bis 2021 und 2021 bis 2027 festgelegt, die durch verpflichtende und freiwillige Maßnahmen erreicht werden sollen.
Stufenweise Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes
Von der Umsetzung des 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP 2009), mit der ein Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wurde, waren im prioritären Sanierungsraum 133 Wasserkraftanlagen mit 110 Querbauwerken und 188 Querbauwerke der Schutzwasserwirtschaft (Regulierungswasserbauten) mit der Herstellung der Durchgängigkeit betroffen.
Die ökologische Durchgängigkeit für Leit- und Begleitfischarten wurde bei den 110 Querbauwerken von 133 Wasserkraftanlagen und bei den 188 Querbauwerken der Schutzwasserwirtschaft durch Fischaufstiegshilfen, wie Vertical-Slot-Pässe, naturnahe Beckenpässe, aufgelöste Riegel- oder Pendelrampen oder Umgehungsgerinne bereits überwiegend hergestellt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der zitierten Verordnung bestanden bereits bei 27 Wasserkraftanlagen Fischaufstiegsanlagen, für die bis auf eine einzige Fischaufstiegsanlage ein Aufschub zur Sanierung bis Ende 2027 gewährt wurde.
Zusätzlich zu den neuen Fischaufstiegshilfen bei den Querbauwerken (Wehren) wurde bei 73 Ausleitungskraftwerken durch Abgabe einer ausreichenden Mindestrestwassermenge gemäß Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer die ökologische Durchgängigkeit für Leit- und Begleitfischarten auch in den Restwasserstrecken wieder hergestellt.
Diese ökologischen Sanierungsmaßnahmen im prioritären Sanierungsraum haben zum Ziel, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential gemäß EU-WRRL in unseren Gewässern wieder herzustellen.
Im Rahmen der Studie ‘Auswirkung des NGP 2009 auf die oö. Energieerzeugung’ wurden die Gesamterzeugungsverluste bei den 133 Wasserkraftanlagen (Lauf- und Ausleitungskraftwerke) durch Dotation von Fischaufstiegshilfen und höhere Restwasserabgaben zur Herstellung der Durchgängigkeit im prioritären Sanierungsraum vom Energieinstitut an der JKU Linz je nach Höhe der abzugebenden Restwassermenge mit insgesamt 33 bis max. 91 GWh berechnet.
Die Wasserkraft in Oberösterreich erzeugt im Durchschnitt rd. 10.200 GWh Strom pro Jahr (Grenzkraftwerke am Inn und Jochenstein sind zu 50% enthalten), damit deckt die heimische Wasserkraft rd. 73% des jährlichen oberösterreichischen Stromverbrauchs (rd. 14.000 GWh) ab. Die ökologisch bedingten Gesamterzeugungsverluste durch neue Fischaufstiegshilfen und höhere Restwasserabgaben von 33 bis 91 GWh bedeuten eine Verminderung der Stromproduktion aus Wasserkraft in Oberösterreich zwischen 0,3 bis 0,9 %, jedenfalls unter 1 %.
Wasserkraftanlagen im prioritären Sanierungsraum
Im Zuge der verpflichtenden, ökologischen Sanierung der 133 Wasserkraftanlagen und 188 Querbauwerke der Schutzwasserwirtschaft (Regulierungswasserbauten) im prioritären Sanierungsraum wurden in den vergangenen Jahren auch folgende Bauten bewilligt, aus denen nach Fertigstellung der Wasserkraftwerke eine beachtliche Steigerung des Jahresarbeitsvermögens (jährliche Stromerzeugung) resultiert - in Summe 95,1 GWh:
Sieben neue Wasserkraftanlagen an ehemaligen Querbauwerken der Schutzwasserwirtschaft bewilligt,
(Zu den 9,2 GWh durch diese sieben neuen Wasserkraftanlagen an ehemaligen Querbauwerken der Schutzwasserwirtschaft im prioritären Sanierungsraum könnten in den nächsten zwei Jahren noch vier weitere Laufkraftwerke an Alm und Innbach hinzukommen, die derzeit an Sohlrampen und -stufen in Planung sind und ein Jahresarbeitsvermögen (Stromerzeugung) von insgesamt rd. 6 GWh aufweisen würden.)
Sechs Ersatzneubauten von Wasserkraftanlagen eingereicht, davon bereits vier bewilligt, zwei Verfahren laufen noch.
(Durch diese sechs Ersatzneubauten (große Wasserkraftwerke anstatt kleiner Anlagen) im prioritären Sanierungsraum kann die Engpassleistung um 17.907 kW und das Jahresarbeitsvermögen (Stromerzeugung) um 75,1 GWh gesteigert werden.)
Sieben Ausbauten bei Wasserkraftanlagen (z. B. Stauzielerhöhung/Unterwassereintiefung und/oder Erhöhung der Ausbauwassermenge bzw. weitere Turbine) bewilligt,
(Durch diese sieben Ausbauten (Wasserkraftanlagen mit Erhöhung der Ausbauwassermenge und/oder Fallhöhe) im prioritären Sanierungsraum kann die Engpassleistung um 2.468 kW und das Jahresarbeitsvermögen (Stromerzeugung) um 10,8 GWh gesteigert werden.)
Durch die bereits bewilligten Wasserkraftanlagen (Neubauten, Ersatzneubauten und Ausbauten) im prioritären Sanierungsraum und zwei sich noch im Bewilligungsverfahren befindenden Ersatzneubauten kann bei Umsetzung aller Kraftwerksprojekte das Jahresarbeitsvermögen (Stromerzeugung) in Oberösterreich in Summe um 95,1 GWh (= rd. das 1,3 fache der jährlichen Stromerzeugung des Laufkraftwerks Lambach an der Traun) gesteigert bzw. erhöht werden.
Fazit
Die ökologisch bedingten Gesamterzeugungsverluste (Dotation von Fischaufstiegshilfen und höhere Restwasserabgaben zur Herstellung der Durchgängigkeit) im prioritären Sanierungsraum, die in der Studie ‘Auswirkung des NGP 2009 auf die oö. Energieerzeugung’ vom Energieinstitut an der JKU Linz mit 33 bis max. 91 GWh berechnet wurden, werden durch Neubauten, Ersatzneubauten und Ausbauten von Wasserkraftanlagen in Summe mit 95,1 GWh bei Umsetzung der Wasserkraftwerksprojekte mehr als kompensiert.
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der ein Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wurde (LGBl. Nr. 95/2011) nahmen zahlreiche Betreiber von Wasserkraftanlagen zum Anlass, neben der verpflichtenden ökologischen Sanierung ihrer Anlagen auch eine energetische Steigerung vorzunehmen bzw. sich bewilligen zu lassen. Davon profitierten wiederum zahlreiche Planungsbüros, Baufirmen und Erzeuger von Kraftwerkskomponenten (Turbinen, Generatoren, Wehrklappen, Kraftwerkssteuerung, etc.).
Zusammenfassend kann aus den sieben Neubauten, sechs Ersatzneubauten und sieben Ausbauten von Wasserkraftanlagen im prioritären Sanierungsraum geschlossen werden, dass die beiden Ziele, die ökologische Sanierung der Gewässer bzw. eine Verbesserung des Gewässerzustandes und ein ökologisch verträglicher Wasserkraftausbau als ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende grundsätzlich vereinbar sind und in der Bewilligungspraxis in Oberösterreich gut in Einklang gebracht werden.
Im Folgenden werden drei Beispiele aufgezeigt
Neubau von drei Wasserkraftwerken an Sohlstufen der Mattig:
Die Untere Mattig nordöstlich von Braunau ist extrem hart reguliert, die Ufer sind durchgehend befestigt und die Flusssohle ist durch zahlreiche Sohlstufen und -rampen (unpassierbare Querbauwerke) gesichert. An zwei Querbauwerken wurden neue Laufkraftwerke mit Fischauf- und Fischabstiegsanlagen und an einer Sohlrampe eine Wasserkraftschnecke mit Fischaufstiegshilfe bewilligt. Dadurch kann in Summe 1,60 GWh jährlich an Strom erzeugt werden, der rd. 350 Haushalte versorgt. Möglich wurde die wasserrechtliche Bewilligung von drei neuen Wasserkraftwerken an der Unteren Mattig durch Vorlage einer gewässerökologischen Studie, die nachweist, dass durch die drei neuen Wasserkraftwerke an Sohlstufen der Mattig keine wesentlichen ökologischen Sanierungspotentiale verloren gehen und der gute ökologische Zustand mit den neuen Wasserkraftwerken erreicht werden kann.
Ersatzneubau Laufkraftwerk an der Ager:
In Pichlwang, in der Gemeinde Timelkam, bestanden an der Ager zwei kleine Ausleitungskraftwerke, die insgesamt ein Jahresarbeitsvermögen von 0,587 GWh aufwiesen. Der Betreiber entschied sich für einen Ersatzneubau, ein Laufkraftwerk mit Fischaufstiegsanlage und einem Jahresarbeitsvermögen von 3,10 GWh. Dadurch können rd. 650 Haushalte mit Strom versorgt werden. Für das neue Laufkraftwerk wurde die Triebwassermenge von insgesamt 6,1 m3/s auf 23,0 m3/s erhöht und eine kleine Unterwassereintiefung zur Erhöhung der Fallhöhe bewilligt bzw. durchgeführt. Das Stauziel blieb unverändert.
Ausbau eines Laufkraftwerks an der Traun:
An der Traun in den Gemeinden Laakirchen und Ohlsdorf werden mehrere Wasserkraftwerke zur Eigenstromversorgung betrieben. Im Zuge der Herstellung der Durchgängigkeit einer Wehranlage durch eine Fischaufstiegsanlage wurden drei alte Francisturbinen mit einem Schluckvermögen von 25 m3/s entfernt und durch eine neue Kaplanturbine PIT-Rohrturbine mit einem Schluckvermögen von 50 m3/s ersetzt. Dadurch konnte das Jahresarbeitsvermögen von 0,5 GWh auf 1,0 GWh erhöht bzw. gesteigert werden. Das Stauziel und die Fallhöhe blieben unverändert.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /