© Martin Litschauer
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Nein zur Windkraft-Stillstandsverordnung in Kärnten

Verordnung würde den Stillstand der Windenergie in Kärnten endgültig festschreiben

Morgen soll in Kärnten die neue Windkraftstandorträume-Verordnung beschlossen werden. Der vorgelegte Entwurf würde die derzeitige gesetzliche Lage, die einen Ausbau der Windenergie in Kärnten praktisch verunmöglicht, endgültig festschreiben. "Dies ist besonders enttäuschend, weil der 2014 beschlossene Energiemasterplan eine Unterstützung des Windkraftausbaus erhoffen ließ", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und appelliert an die Landesregierung diesen Verordnungsentwurf nicht zu beschließen, grundlegend zu überarbeiten und auf fachliche Beine zu stellen. Seit dem Jahr 2012 gilt in Kärnten eine Verordnung, die nur jene Standorte für den Windkraftausbau ermöglicht, wo Windräder praktisch nicht gesehen werden können. Diese Verordnung wurde zur Verhinderung einer Bewilligungsmöglichkeit von Windkraftanlagen in Kärnten erlassen. Die Fakten sprechen eine klare Sprache. Seitdem diese Verordnung in Kraft ist, wurde in Kärnten kein einziges Windrad gebaut. Im selben Zeitraum wurden in den anderen Bundesländern in Summe rund 400 Windräder mit einer Gesamtleistung von 1.100 MW errichtet.

Alte Verordnung in neuem Gewand

Im Mai 2014 wurde der "eMAP 2025 - Energiemasterplan Kärnten" beschlossen. Darin ist für die Windkraft eine klare Zielsetzung von 50 Windkraftanlagen mit einer Stromproduktion von 250 GWh bis zum Jahr 2025 verankert, und sowohl eine Evaluierung wie auch eine Optimierung der Verordnung wurde gefordert. "Statt diese Möglichkeit zu nutzen und den Windenergieausbau in Kärnten mit geeigneten Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen, wird die Windkraft-Stillstandsverordnung dauerhaft einzementiert", kritisiert Stefan Moidl. Der neue Begutachtungsentwurf ist trotz Änderungen unverändert nachteilig für die Windkraftnutzung in Kärnten und die Verordnung soll auf unbestimmte Zeit Gültigkeit erlangen.

Windräder - Bestandteil der Landschaft

In keinem anderen Land weltweit ist die Sichtbarkeit auf bis zu 25 km Entfernung von Windkraftanlagen ein übergeordnetes Kriterium für den Windkraftausbau. Eine wissenschaftliche Begründung für diese Methodik wurde darüber hinaus bis heute nicht vorgelegt. "Noch dazu fehlt der Nachweis der Unverträglichkeit von Windparks bei Fernsichtbarkeit auf so weite Distanzen. Windräder kann man eben nicht verstecken", bemerkt Moidl und setzt fort: "Warum auch? In vielen anderen Regionen stehen Windräder für die Energiewende und die umweltfreundliche Stromerzeugung." Als Hauptgrund für diese Verordnung wird der Wunsch, die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft zu erhalten, genannt. Der Ausbau der Windenergie gefährdet die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft aber gar nicht. Das Nachbarbundesland Steiermark zeigt vor, wie mit sinnvollen Regelungen der Windkraftausbau in der Alpinregion konfliktfrei gelenkt wird. Im Gegensatz zu Kärnten sind in den letzten Jahren in der Steiermark 50 Windräder mit einer Gesamtleistung von 120 MW errichtet worden. Die Windparks stehen zum Teil sogar in touristisch bedeutenden Gebieten. Der größte Windpark der Steiermark erzeugt seit über zehn Jahren Windstrom in Roseggers Waldheimat. Auch wissenschaftlich konnten bis jetzt kein negativer Einfluss der Windenergie auf den Tourismus nachgewiesen werden.

Appell an Kärntner Landesregierung

"Der Entwurf ist nicht brauchbar und sollte so nicht beschlossen werden. Es b
raucht eine grundlegende fachliche Überarbeitung", so Stefan Moidl.



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Weitere Infos: IG Windkraft

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /