© Grüne Steiermark- Proteste an der Schwarzen Sulm
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Causa Schwarze Sulm: Projektwerber weiterhin auf dünnem Eis

Auch abgewiesene Amtsbeschwerde ist kein Freibrief für den Bau des Sulm-Kraftwerks - Mehrere Bewilligungsfragen offen – Kraftwerk in vorliegender Form keinesfalls genehmigungsfähig

Wien - Äußerst bedauerlich findet der Umweltdachverband die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, die Amtsbeschwerde des ehemaligen Umweltministers Berlakovich gegen den ehemaligen Steirischen Landeshauptmann über die Herabstufung des Zustands des von den Kraftwerksplänen an der Schwarzen Sulm betroffenen Gewässerabschnitts von ‘sehr gut’ auf ‘gut’ abzuweisen. ‘Doch auch über diesen Spruch, der nun auf nationaler Ebene dem negativen Urteilsspruch des EuGH folgt, sollten sich die Projektwerber nicht zu früh freuen. Denn für die Vernichtung des Naturjuwels liegen noch nicht alle notwendigen Bewilligungen vor, einzelne bereits ausgestellte Bescheide sind zudem aufgrund neuer Entwicklungen als nicht mehr zulässig zu betrachten’, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Bewilligungsverfahren müssen eingeleitet bzw. neu aufgerollt werden

Insbesondere werden die Projektwerber nicht darum herumkommen, ihr Vorhaben einem neuen naturschutzrechtlichen Verfahren zu unterziehen, da sich aufgrund der zeitlich nach Ausstellung des Bescheides im Jahr 2006 erfolgten Erklärung eines Teils der Schwarzen Sulm als Naturdenkmal die Situation aus Sicht des Naturschutzes grundlegend geändert hat. ‘Hier ist die Steirische Landesregierung nun am Zug, damit dieses Naturdenkmal nicht einem widersinnigen Kraftwerksprojekt geopfert wird!’, so Maier weiter. Darüber hinaus bedarf aus Sicht des Umweltdachverbandes auch die vorgenommene wasserrechtlich relevante Projektänderung der Verlegung der Druckrohrleitung eines eigenen Bewilligungsverfahrens. Und sogar das abgeschlossene wasserrechtliche Verfahren für das Gesamtprojekt könnte wieder aufgemacht werden, sollte der EuGH entscheiden, dass Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Beschwerderechte zukommen. ‘Der Ball liegt nun wohl erneut bei den zuständigen Behörden auf Länder- und Bundesebene, die nachzuholenden Verfahren einzuleiten bzw. die ausständigen Bewilligungen gar nicht erst zu erteilen. Für den Umweltdachverband ist die Lage klar: Das Sulm-Kraftwerk ist weder aus Sicht des Naturschutzes noch des Wasserrechts genehmigungsfähig. Die Schwarze Sulm muss als einzigartige Fließstrecke bewahrt werden’, so Maier.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /