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Kärntner Bevölkerung hätte laut Gesetz sofort über HCB-Belastung informiert werden müssen

Greenpeace und Ökobüro zu HCB: AGES hat gesetzliche Informationspflicht missachtet

Wien - Die AGES wäre verpflichtet gewesen, die im März 2014 festgestellte HCB-Belastung von Milchprodukten öffentlich zu machen: ‘Das Umweltinformationsgesetz gilt auch für die AGES’, so Ökobüro-Jurist Thomas Alge. Laut §9 Abs. 5 Umweltinformationsgesetz (UIG) haben informationspflichtige Stellen ‘sämtliche ihnen vorliegende oder für sie bereitgehaltene Informationen unmittelbar und unverzüglich zu verbreiten, die es der eventuell betroffenen Öffentlichkeit ermöglichen könnten, Maßnahmen zur Abwendung oder Begrenzung von Schäden infolge dieser Bedrohung zu ergreifen’. Die AGES ist laut §3 Abs 4. eine informationspflichtige Stelle. Im konkreten Fall bedeute dies, dass das Interesse der Gesundheit der Kärntner Bevölkerung höher zu bewerten war als der Schutz von Unternehmensinteressen oder des Amtsgeheimnisses.

Die Information der Öffentlichkeit ‘unverzüglich und ohne Aufschub’ bei Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ist auch in der von Österreich ratifizierten, aber noch immer nicht vollständig umgesetzten Aarhus-Konvention klar geregelt.

‘Das Gesetz ist eindeutig: Die Meldung an die Behörde war hier zu wenig’, kritisiert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit das Vorgehen des AGES. Mögliche rechtliche Widersprüche seien von den zuständigen Regierungsmitgliedern Sabine Oberhauser und Andrä Rupprechter ‘umgehend zu beseitigen’. Unabhängig davon seien die AGES und die Behörden jedoch verpflichtet, das UIG und die Aarhus-Konvention anzuwenden und bei Gefahr im Verzug jedenfalls dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit informiert wird, insbesondere wenn der Auftraggeber einer Untersuchung dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Greenpeace hat zum HCB-Skandal eine Unterschriftenaktion mit folgenden Forderungen gestartet (www.greenpeace.at/hcb):

1. Lückenlose Aufklärung der Verantwortung im HCB-Skandal.

2. Volle Transparenz gegenüber der Bevölkerung und sofortige Offenlegung aller Testergebnisse.

3. Voller Schadenersatz für die betroffenen Bauern, Molkereien und Tourismusbetriebe, sowie auch die Übernahme aller entstehenden Kosten für die betroffene Bevölkerung.

4. Überprüfung aller Zementwerke in Österreich hinsichtlich der Verwertung von bedenklichen Abfällen aller Art, einschließlich aller erstellten Bescheide, die diese regeln.

5. Sofortige und regelmäßige Überprüfung der Sicherheit der Lebensmittel, die in der Nähe von Zementwerken hergestellt werden.

6. Durchführung von unabhängigen Studien zur Beurteilung einer etwaigen Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung.

7. Reform der Abfallverbrennungsverordnung durch den Bund, damit derartige Skandale nicht wieder passieren können.



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Weitere Infos: Greenpeace Österreich

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /