Oesterreichs Energie: UVP-G-Novelle bremst Energiewende
12.6.2012Unklare Bestimmungen, mehr Bürokratie und steigende Kosten für Energieprojekte befürchtet
Als unnötige Einschränkung, die geeignet ist, die energiepolitischen Ziele Österreichs zu gefährden, kritisiert Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft die am 12.6.2012 im Ministerrat beschlossene Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes. "Damit wird der Ausbau der Energie-Infrastruktur durch die Errichtung neuer bürokratischer Hindernisse behindert, ohne dass es Verbesserungen oder eine zwingende Notwendigkeit vorliegt", erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.
"Die Änderungen des UVP-G können sich als massive Investitionsbremse für Energieprojekte entpuppen", befürchtet Schmidt. Obwohl es gegenüber dem Erstentwurf einige Änderungen gegeben habe, stehe die österreichische Vorgangsweise in diametralem Gegensatz zu den Erfordernissen eines raschen und unkomplizierten Ausbaus der erneuerbaren Energien, wie er in Deutschland gerade umgesetzt werde. Das Gesetz bedeute insbesondere weitere Nachteile für Projektbetreiber und verringere die Investitionssicherheit. Schmidt: "Wir sehen das sehr kritisch, weil dadurch ausgerechnet in einer Situation wo wir um jede zusätzliche Kilowattstunde kämpfen müssen, weitere Einschränkungen und mehr Bürokratie drohen. Deutschland gibt bei erneuerbaren Energien Gas, Österreich bremst."
Als sachlich unnötig und inhaltlich nicht gerechtfertigt sieht Oesterreichs Energie vor allem die Ausweitung von Beteiligtenrechten von Umweltorganisationen im Feststellungsverfahren: "Damit sind weitere Verfahrensverzögerungen vorprogrammiert." Österreich habe keinen Bedarf an zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Von Investoren in Energieprojekte müssten außerdem nicht nur die Vorgaben der UVP erfüllt werden, sondern auch die Vielzahl der Vorschriften, beispielsweise des Wasserrechts. Bezeichnend ist, so Schmidt weiter, dass die Gesetzesnovelle keinerlei Bestimmungen enthält, die eine Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensdauer absichern.
Unklare Bestimmungen für Ökostromanlagen problematisch
Problematisch insbesondere für Kleinwasserkraftprojekte, die auf Basis des Ökostromgesetztes gefördert werden, sind eine Reihe neuer Tatbestände bezüglich einer verpflichtenden UVP. Dadurch und durch unklare Begriffsformulierungen könnten zukünftig mehr Projektvorhaben unter das UVP-Regime fallen. Schmidt: "So wird man das in der Energiestrategie angeführte politische Ziel von 3,5 Milliarden Kilowattstunden mehr Strom aus der Wasserkraft bis 2015 nur schwer erreichen können." Die erwarteten Mehrkosten durch die Gesetzesänderung könnten zudem dazu führen, dass insbesondere kleinere Projekte unwirtschaftlich werden.Aussendung: Österreichs Energie
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