Größte Förderaktion 2012 für Photovoltaik - jetzt Klima- und Energiefonds anzapfen!
5 kWp-Photovoltaikanlage komplett mit Montage um 8.450,-
Sonderaktion Photovoltaik
Die aktuelle Förderung des Klima- und Energiefonds 2012 und Ihr PV-Spezialist ‘Solarzelle Waldviertel’ aus Niederösterreich machen´s möglich: Eine komplette 5 kWp-Photovoltaikanlage mit Montage fix&fertig um sensationelle 8.450,- Euro incl. 20 % Mwst!!!Mit dem staatlichen Zuschuss von 800,- pro Kilowatt wird Solarstrom jetzt so günstig, wie noch nie. Aber nur für kurze Zeit, denn: Einreichtermin ist in NÖ bereits am 23. April um 18:00. Bitte beachten, das Kontingent ist limitiert!
Im Aktionspaket enthalten ist eine komplette 5 kWp-Photovoltaikanlage mit Dachmontage, elektr. Installation durch einen EVN Power Partner und Förderabwicklung. Jetzt Angebot einholen, einreichen und Strom selbst produzieren.
Alle Details zur Aktion jetzt auf www.energy-team.at oder unter 02842/51262, Solarzelle Waldviertel, Franz Gföller Str. 14, 3830 Waidhofen
Aktionszeitraum bis 6.4. bis 30.4.2012. Angebot gültig nur in Österreich in Verbindung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds. Die maximale KLieN-Fördersumme von 4.000,- ist im Preis bereits berücksichtigt.
Also, worauf warten Sie noch?
Wie funktionierts- Details
Wer kann um Förderung ansuchen:Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.
Förderhöhe:
Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.
Fördervoraussetzungen:
Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Hier zum Download klicken
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen.
Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein.
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
Pro FörderwerberIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.
Einreichtermine:
Der Einreichzeitraum läuft von 23. 4. 2012 bis 30. 6. 2012.
Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg: 23. 4. 2012, 18:00 Uhr 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
Oberösterreich; Salzburg, Tirol: 24. 4. 2012, 18:00 Uhr 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
Burgenland, Steiermark, Wien: 25. 4. 2012, 18:00 Uhr 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes Bundesland getrennt, entsprechend der Reihenfolge der durchgeführten Registrierung unter Schritt 1.
* Schritt 1 Registrierung und Reihung des Förderantrags
Bei der elektronischen Eingabe werden grundlegende Daten zum Antrag abgefragt und die Bundesland-Platzierung automatisch vergeben.
Vor- und Nachname
Postadresse der/des Förderwerberin/Förderwerbers (PLZ, Ort, Straße, Land)
Sozialversicherungsnummer bzw. Ausweisnummer
E-Mail-Adresse (für den gesamten Schriftverkehr inkl. Vertragszusendung)
Die/der FörderwerberIn erhält per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und den Abschluss von Schritt 1 (maximal eine Stunde zeitversetzt) inkl. der Reihungsnummer und dem persönlichen Login für die weitere Dateneingabe unter Schritt 2.
* Schritt 2 - Dateneingabe im Detail und Dokumenten-Upload
Folgende Daten müssen in Schritt 2 innerhalb von 72 Stunden ab Registrierung erfasst und hochgeladen werden:
Bankverbindung
Anlagendetails (Standort, Hersteller, installierte Modulleistung, Montageart der Anlage,
Gesamtinvestitionskosten)
das vollständig ausgefüllte Beauftragungsformular,welches von der/dem FörderwerberIn und der/dem beauftragten Professionistin/Professionisten unterzeichnet ist. Hier zum Download klicken
Lichtbildausweis (einscannen)
Sollte Schritt 2 nicht nach spätestens 72 Stunden ab Registrierung abgeschlossen sein, verfällt die Bundesland-Platzierung und damit der Antrag auf Förderung. Auch unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden automatisch storniert.
Details zum Förderablauf (Förderkriterien, Förderberechnung etc.) finden Sie unter www.pv2012.at.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam Photovoltaik der Kommunalkredit Public Consulting telefonisch unter 01/316 31-730 oder per E-Mail an pv@kommunalkredit.at gerne zur Verfügung.
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