© Hans Josef Fell
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Deutschland: Schwarz-Rot setzt Biokraftstoffquotengesetz gegen den Mittelstand durch

Eine Stellungnahme von Hans-Josef Fell zur Verabschiedung des Biokraftstoffquotengesetzes im Bundestag

Hans Josef Fell (Sprecher für Energiepolitik Bündis 90/ Die Grünen): Das Biokraftstoffquotengesetz wurde größtenteils von den Interessen der Mineralölkonzerne bestimmt. Diese haben nun Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Vor allem aber werden die mittelständischen Biokraftstoffhersteller in der Zukunft gezwungen sein, an die Konzerne zu verkaufen. Diejenigen Mittelständler, die das überleben werden, geraten in die Abhängigkeit von der Mineralölwirtschaft. Die Wertschöpfung verschiebt sich von den ländlichen Räumen hin zu Esso, Shell und BP. Die große Koalition erweist sich einmal mehr als Bündnis für Großunternehmen gegen den Mittelstand und damit auch gegen den Wettbewerb und für steigende Preise.

Immerhin konnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens der unsinnige Plan aus dem Hause des Finanzministers beseitigt werden, dass auch auf reine - vor allem Biodiesel und reine Pflanzenöle - Biokraftstoffe eine so genannte "fiktive" Quote steuerlich angerechnet wird. Eine zusätzliche Steuerbelastung für die Biokraftstoffhersteller und Verbraucher wäre die Folge gewesen.

Auf unseren Wunsch erfolgte gestern eine Klarstellung im Finanzausschussprotokoll, dass auch andere Pflanzenöle als Rapsöl weiterhin steuerbegünstigt bleiben. Zuvor hatte der Regierungsentwurf hier unnötig für Verunsicherung gesorgt. Diese ist nun ausgeräumt.

Begrüßenswert ist, dass laut Finanzausschussbericht zukünftig neben der steuerlichen Überkompensation von Biokraftstoffen auch eine steuerliche Unterkompensation überprüft werden soll. So besteht auch die Möglichkeit einer Anpassung der Steuersätze, sollten die reinen Biokraftstoffe an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Dadurch könnte die Zukunft der reinen Biokraftstoffe gesichert werden. Allerdings ist diese Überprüfung nicht Gesetzesbestandteil und der Mechanismus einer Anpassung der Steuersätze nicht sichergestellt.

Wir fordern ein, dass die Unterkompensationsprüfung auch tatsächlich durchgeführt wird und gegebenenfalls in niedrigeren Steuersätzen mündet. Nur so kann die Zukunft der biogenen Rein-Kraftstoffe gesichert werden.

Hierzu haben wir heute bereits einen Entschließungsantrag eingebracht, der darüber hinaus die Bundesregierung unter anderem auffordert,

- die Besteuerung bzw. die Besteuerungsbegünstigungen mit einem Minimum an bürokratischen Aufwand durchzuführen

- zeitnah die vorgesehene Verordnung zu erlassen, die Mindestkriterien für den nachhaltigen Anbau von Biokraftstoffen festsetzt

- das lange angekündigte Förderprogramm zur Markteinführung von Pflanzenöltraktoren endlich zu starten

- im Rahmen eines Förderprogramms zeitnah die Entwicklung von Normen für weitere Pflanzenöle neben Rapsöl voranzutreiben

- sowie die Ökosteuersubventionen spürbar zurückzufahren, anstatt wie im Gesetz enthalten weiter auszuweiten.



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