© Martin Litschauer
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Ökostrom: Mögliche Millionenentlastung für Konsumenten wird durch Wirtschaftsminister verschlafen

Ökostrom-Kosten um 100 Mio. niedriger als von E-Control prognostiziert

Aufgrund der ständig steigenden Strommarktpreise könnten die Konsumenten bei der Ökostromförderung um mindestens Euro 70 Mio. entlastet werden. Der zuständige Minister Bartenstein ist jedoch untätig. "Profiteure dieser Situation sind die Stromhändler, die sich aus dem Titel Ökostrom Millionenbeträge ersparen. Damit werden die Kosten für Ökostrom künstlich hochgehalten. Das geht zu Lasten der Konsumenten und stellt den Ökostrom in ein schlechtes Licht", kritisiert Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der oekostrom AG heute in Wien.

Die Mehrkosten für die Ökostromerzeugung sinken stetig und liegen weit unter der offiziellen Prognose der Energieregulierungsbehörde E-Control: 2006 werden sich die Kosten auf rund Euro 200 Mio. belaufen, nicht auf Euro 307 Mio., wie von der E-Control in ihrem Gutachten 2005 prognostiziert. Damit liegen die Kosten für Ökostrom und Kleinwasserkraft innerhalb des Rahmens, der 2002 bei Beschlussfassung des Ökostromgesetzes festgelegt wurde.

Das Ökostromgesetz sieht vor, dass die zu Ökostromtarifen vergütete Ökoenergie den Stromhändlern zu einem so genannten Verrechnungspreis zugewiesen wird. Dieser Verrechnungspreis beträgt seit Inkrafttreten des Ökostromgesetzes im Jahr 2002 4,5 ct pro Kilowattstunde. Im Jahr 2002 lag dieser Preis damit ca. 2 ct über dem Strommarktpreis. Da der Strommarktpreis mittlerweile auf 5,8 ct angestiegen ist, der Verrechnungspreis aber vom Wirtschaftsminister nicht angepasst wurde, bekommen die Stromhändler Ökostrom nun zu einem Preis, der deutlich unter dem internationalen Börsepreis für Strom liegt. 2006 ersparen sich die Stromhändler auf diese Weise rund 70 Mio. Euro. Auf der anderen Seite liegen dadurch aber dieÖkostromzuschläge um diesen Betrag zu hoch, denn die Differenz zwischen Verrechnungspreis und Ökostromtarifen muss über dieseÖkostromzuschläge von den Endverbrauchern aufgebracht werden. Am Zug wäre hier Minister Bartenstein. Im bestehenden Ökostromgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, bei Anstieg des Marktpreises den Verrechnungspreis per Verordnung des Wirtschaftsministers anzuheben und damit die Ökostromzuschläge der Konsumenten zu senken.

Der laufend steigende Marktpreis bringt auch noch etwas anderes mit sich: Die Ökostromanlagen werden immer konkurrenzfähiger. Die Förderkosten für Ökostrom sinken stetig und werden im Jahr 2006 rund Euro 100 Mio. oder ein ganzes Drittel unter der offiziellen Prognose der Energieregulierungsbehörde E-Control zu liegen kommen. Und zwar bei rund Euro 200 Mio. anstatt bei Euro 307 Mio. Damit liegen die Kosten für Ökostrom und Kleinwasserkraft innerhalb des Rahmens, der 2002 bei Beschlussfassung des Ökostromgesetzes festgelegt wurde. Da bei der Windkraft in nur drei Jahren die Differenz von Einspeisetarif zu Marktpreis um knapp 2/3 gesunken ist, werden im Jahr 2006 die absoluten Kosten trotz des starken Ausbaus sinken. Die IG Windkraft rechnet mit ca. Euro 56 Mio. im Verhältnis zu Euro 64 Mio. im Jahr 2005 und den 89 Mio., die die E-Control prognostizierte.

Stefan Hantsch: "Obwohl der Ökostrom immer billiger wird, bekommt er derzeit den Schwarzen Peter zugeschoben. Die Regierung und die Sozialpartner schauen auf die Ökostrom-Förderbeiträge und schreien nach wie vor: wie teuer. Mit dem zu niedrigen Verrechnungspreis haben wir aber Kosten von 70 Mio. Euro, die leicht wegzubringen wären und mit dem Ökostrom nichts zu tun haben. Aber weder Sozialpartner noch Wirtschaftsminister sagen hier etwas, geschweige denn tun etwas dagegen. Gemeinsam mit den übertriebenen Kostenprognosen der E- Control kann man den Eindruck bekommen, dass die Kosten künstlich hochgehalten werden sollen um nur ja Argumente für die desaströseÖkostromgesetznovelle zu haben."

Die Ökostromvertreter fordern eine rasche Anhebung des Verrechnungspreises per Verordnung sowie einen Stopp der laufendenÖkostrom-Novelle und eine Umgestaltung des Ökostromgesetzes nach dem Vorbild des erfolgreichen deutschen Erneuerbare-Energie-Gesetzes EEG, das dort auch von der Schwarz-Roten Regierung bestätigt wurde.

Quelle: IG Wind



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /