Streit um deutsches Atomkraftwerk Philippsburg spitzt sich zu

Baden-württembergischer Wirtschaftsminister Pfister verweigert nachträgliche Sicherheitsauflage

Stuttgart- Der Streit um die Sicherheit im Block II des deutschen Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP) spitzt sich zu. Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) weigert sich, eine nachträgliche Sicherheitsauflage zu erlassen. Die vom deutschen Umweltminister Jürgen Trittin geforderte Auflage sei rechtswidrig, erklärte der FDP-Politiker am Freitag in Stuttgart. "Der Erlass einer solchen nachträglichen Auflage wäre auch mit einem hohen Haftungsrisiko für das Land verbunden", begründete Pfister seine Haltung.

Um dies auszuschließen, müsse der Bund dem Land eine Weisung erteilen, sagte der Minister. Das Bundesumweltministerium bemängelt, dass die Energie Baden-Württemberg (EnBW) seit Juni den Nachweis für die Beherrschung eines Kühlmittelstörfalls im Kernkraftwerk Philippsburg schuldig sei. Trotzdem sei der Betrieb fortgesetzt worden. Erst am 12. Jänner 2005 habe die EnBW die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und das Problem der Stuttgarter Atomaufsicht gemeldet. Als Konsequenz daraus will das Bundesumweltministerium den Betreiber verpflichten, von sich aus die Anlage abzuschalten, wenn Grenzwerte oder andere Vorgaben zur Störfallbeherrschung nicht eingehalten werden.

Pfister sieht dagegen bei der Störfallbeherrschung nur "gewisse Unklarheiten", die aber inzwischen ausgeräumt seien. Er verwies darauf, dass die RWE als Betreiberin des Kernkraftwerks Biblis gegen eine vergleichbare Auflage eine Klage mit überzeugenden rechtlichen Argumenten eingereicht habe. Die EnBW räumte lediglich ein, dass es im Jänner "Zweifel an der Beherrschung eines theoretischen Störfalls" gegeben habe.

Eine "vertiefte Analyse" und verschiedene Versuche beim Anlagenhersteller hätten jedoch inzwischen den Nachweis erbracht, dass in jedem Fall genügend Kühlwasser zur Verfügung stehe. KKP-Chef Hans-Josef Zimmer zeigte sich überzeugt, dass sich die Zweifel ohne technische Vorkehrungen ausräumen ließen. Allerdings müsse der TÜV Süddeutschland als zuständiger Gutachter dafür noch grünes Licht geben.

Erschienen am 25.02.2005
Quelle: AP



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Diese Meldung wurde von der OÖ Stop Temelin Vereinigung zur Verfügung gestellt.

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