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Umwelthaftung ohne Nuklearhaftung ist ein Torso

Bedauerliches Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Nuklear- und GVO-Haftung

Strassburg, 2003-12-17 (fpd) – "Man könnte sagen: ein echter Schmarrn", ärgert sich der freiheitliche EU-Abgeordnete Dr. Hans Kronberger über das heutige Abstimmungsergebnis zur Umwelthaftung im Europäischen Parlament: "Die Abgeordneten haben die Einbeziehung von atomar verursachten Schäden in den Anwendungsbereich der Richtlinie abgelehnt. Damit sind wir einer europaweiten strengen Haftpflicht für Nuklearunfälle wieder keinen Schritt näher gerückt." Die Nuklearenergie, so Kronberger, sei die einzige Energieform, die von der Haftpflicht ausgenommen sei. "Das bedeutet eine weitere Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Atomkraft, die im Rahmen von Euratom ohnehin schon massiv privilegiert ist."

Die Abgeordneten haben auch zwei Änderungsanträge zur Haftpflicht bei der Freisetzung von GVO abgelehnt. Darin wurde die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zur privatrechtlichen Haftung vorzulegen; diese soll wirtschaftliche Verluste, die durch unbeabsichtigtes Vorhandensein von GVO in landwirtschaftlichen Produkten entstehen, abdecken.

Kronberger: "Die Frage der Haftung bei gentechnischen Verunreinigungen ist ein äußerst wichtiger Aspekt des Koexistenzproblems. Da die Kommission in Untätigkeit verharrt, wäre eine dezidierte Stellungnahme des Parlaments sehr hilfreich gewesen. Wenn nicht bald etwas unternommen wird, könnte das für Bauern und Konsumenten, die bewusst auf Gentechnik verzichten, existenzgefährdend sein."

Die fehlende Nuklear- und GVO-Haftung, mahnt der Abgeordnete, seien schmerzhafte Lücken im europäischen Umweltrecht, die rasch geschlossen werden müssten. ‘So lange es für diese zwei Bereiche keine Lösung gibt, ist die Aufgabe, einen strengen europäischen Gesetzesrahmen für Umwelthaftung aufzubauen, nicht abgeschlossen." (Schluss)



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Weitere Infos: Büro Dr. Kronberger

Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /